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Beschränkung für Versammlung am Wochenende – Route des NPD-Landesverbandes wird geändert

  • Eschede

ESCHEDE. Am Samstag, 21. Dezember, sind in Eschede drei Demonstrationen angemeldet worden. Diese wurden angezeigt durch das Celler Forum gegen Gewalt & Rechtsextremismus, den NPD-Landesverband Niedersachsen und die Partei „Die Partei Celle“. Der Landkreis Celle in seiner Eigenschaft als Versammlungsbehörde hat dabei folgende Beschränkungen erlassen.

Das Celler Forum hat seine Veranstaltung zuerst angemeldet und kann die Route und Versammlungen wie angezeigt durchführen. Die Veranstaltung soll nach der Anzeige um 14.30 Uhr von der Kreuzung L 281/ Zum Finkenberg in Richtung Gelände des NPD-Landesverbandes Niedersachsen gehen. Dort ist eine Zwischenkundgebung in einer Entfernung von rund 150 Meter vom Gelände Finkenberg 1 für circa eine Stunde geplant. Vom Standort der Zwischenkundgebung geht es zurück zur Kreuzung L 281/ Zum Finkenberg.

Mit den Vertretern des NPD-Landesverbandes Niedersachsen wurde in einem Kooperationsgespräch folgendes vereinbart: Die ursprüngliche Aufzugsroute wird verkürzt und führt vom Startpunkt Finkenberg 1 über die Bergener Straße und die Bahnhofstraße bis zur Kreuzung zur B 191. Dort wird gewendet und nach einem Umweg bis vor den Bahnhof und zurück endet die Versammlung wieder am Finkenberg 1. Der Verkehr auf der B 191 wird von der Kundgebung nicht beeinträchtigt. Für die Dauer des Aufzuges auf der Bergener Straße beziehungsweise auf der Bahnhofstraße kann es zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Ausweichmöglichkeiten sind gegeben. Unter Berücksichtigung der bereits zuvor angemeldeten Versammlung des Celler Forums beginnt diese Veranstaltung nicht um 14:30 Uhr, sondern bereits um 12:30 Uhr und wird auch deutlich eher beendet sein.

Die Veranstaltung der Partei „Die Partei“ kann ohne weitere Auflagen stattfinden. Diese beginnt um 14.30 Uhr an der Kreuzung L 281/ Zum Finkenberg in Richtung Gelände des NPD-Landesverbandes Niedersachsen. Dort ist eine Zwischenkundgebung in einer Entfernung von rund 150 Meter vom Grundstück geplant. Danach geht es zurück zur Kreuzung L 281/ Zum Finkenberg.

Allgemein gilt zudem für alle drei Veranstaltungen folgendes: Die Versammlungsleitung muss während der gesamten Versammlung anwesend und für die zuständige Behörde erreichbar sein. Zuständige Behörde ist während der Versammlung die Polizei. Gewalt gegen Personen oder Gegenstände sind verboten. Es ist auch verboten, an einer Versammlung in einer Aufmachung teilzunehmen, die zur Verhinderung der Feststellung der Identität geeignet ist.

Zu den Entscheidungen ist besonders darauf hinzuweisen, dass Versammlungen unter freiem Himmel erlaubt sind und bei der Versammlungsbehörde, hier dem Landkreis Celle, lediglich angezeigt werden müssen. Der Landkreis kann im Einzelfall Beschränkungen erlassen, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Genehmigt werden müssen diese Veranstaltungen aber nicht.

lkc

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