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Gesetz zum Umgang mit Wölfen im Bundestag verabschiedet

  • Berlin

BERLIN. Der Deutsche Bundestag hat eine Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen Mit den Neuregelungen werden einige drängende Probleme des Umgangs mit den Wölfen geregelt. „Dazu gehören ein Fütterungsverbot, die Pflicht für die Behörden zur Entnahme von Wolfshybriden, Regelung der Mitwirkung der Jagdberechtigten und die Herabsetzung der Schadensschwelle, ab der Wölfe entnommen werden dürfen. Zudem ist die Entnahme von Wölfen künftig auch dann möglich, wenn nicht eindeutig klar ist, welcher Wolf des Rudels Weidetiere gerissen hat“, sagt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Celle-Uelzen, und Vorsitzende des Gesprächskreises Jagd, Fischerei und Natur der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Henning Otte.

Zudem wurde vereinbart, im ersten Halbjahr 2020 einen Koalitionsantrag zu erarbeiten, mit dem die spezifische Situation von Tierhaltern an Deichen, auf Almen und weiteren Regionen analysiert werden. Dabei sollen u.a. die rechtlichen Möglichkeiten mit Blick auf europäisches Recht sowie die Regelungen in anderen europäischen Ländern analysiert werden.

Zu einem gleichzeitig zur Abstimmung stehenden Antrag der FDP zum Umgang mit den Wölfen erklärt Henning Otte: „Der Antrag trägt nicht zur Problemlösung bei. Internationales Recht kann Deutschland nicht umgehen. Die schlichte Aufnahme des Wolfs als bejagbare Tierart in das Jagdrecht sowie die entsprechende Festlegung von Jagdzeiten werden diesen Anforderungen nicht gerecht, da sie aktuell umgehend von der Europäischen Kommission abgelehnt und wir somit wieder ohne Regelung wären.“

„Wir wissen: Tierschutz ist nicht teilbar. Wenn Weidetiere dem Wolf trotz Schutzmaßnahmen im Regelfall chancenlos ausgeliefert sind, ist Gegensteuern auch ein Gebot des Tierschutzes. Nichtstun ist keinem Weidetierhalter vermittelbar, der infolge Wolfsrissen um seine wirtschaftliche Existenz bangen muss. Bereits heute müssen Schäfereien aufgeben. Dies hat auch Folgen für unsere Kulturlandschaft wie z.B. für die Lüneburger Heide.“

In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird nach wie vor gefordert, Art. 16 I e FFH-Richtlinie 1:1 in nationales Recht durch das Bundesnaturschutzgesetz umzusetzen. Damit würde ein gemäßigtes, behördlich kontrolliertes Bestandsmanagement möglich. Henning Otte: „Leider waren diese weitergehenden Forderungen mit der SPD-Bundestagsfraktion jetzt nicht zu vereinbaren. Die nun vorgenommenen Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz sind jedoch erste wichtige Schritte in die richtige Richtung, die ich unterstütze.“

PR

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