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Erinnerung zur Silvesternacht: Kein Feuerwerk vor Fachwerk

  • Celle

CELLE. Auch zum Jahreswechsel 2019/2020 gilt: Kein Feuerwerk in der Celler Innenstadt! So besagt es das Sprengstoffgesetz, in welchem das Verbot des Zündens von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern verankert ist. Die Regelung ist zum 1. Oktober 2010 in Kraft getreten.

Doch das Feuerwerksverbot beschränkt sich nicht nur auf Innenstädte. „Auch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reetdachhäusern ist verboten“, heißt es im Gesetz. Und dieses Verbot gilt sogar ganzjährig.

In Celle gestaltet sich die Regelung wie folgt: Im sogenannten Inneren Ring, also im Bereich der von den Straßen Südwall, Kleiner Plan, Am Heiligen Kreuz, Schuhstraße, Kanzleistraße und Schlossplatz umschlossen wird, herrscht absolutes Feuerwerksverbot. Und das an 365 Tagen im Jahr.

Auch wenn es schwierig ist, das Verbot zu überwachen, appelliert die Stadtverwaltung an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Jeder muss sich darüber im Klaren sein, dass er haftungsrechtlich belangt werden kann, wenn durch sein Feuerwerk ein Brand entsteht. In den vergangenen Jahren haben sich die Cellerinnen und Celler das Verbot weitgehend zu Herzen genommen.

PR

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