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Durchsuchungen in Celle wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

CELLE. Am 21.01.2020 hat die Polizei umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen bei einem 34 Jahre alten Beschuldigten aus Celle durchgeführt. Der Beschuldigte steht im Verdacht, einem anderen eine Maschinenpistole zum Kauf angeboten zu haben. Diese Erkenntnis hat die Polizei in einem anderen Ermittlungsverfahren gewonnen.

Der Besitz und der Verkauf einer Maschinenpistole stellt einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz dar – ein Verbrechen, dass mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird, mitnichten also ein Kavaliersdelikt. Nach dieser Maschinenpistole ist nun am gestrigen Tage an der Wohnanschrift des Beschuldigten in Celle sowie seiner Arbeitsanschrift in Garßen gesucht worden. Die Polizei war mit mehr als 30 Kräften und mehreren Sprengstoffspürhunden im Einsatz.
Eine Maschinenpistole konnten die Ermittler zwar nicht auffinden, dafür aber einen schussbereiten, nicht zugelassenen Gasdruckrevolver. Der Besitz eines solchen Revolvers stellt zwar keinen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, sehr wohl aber einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.

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