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Ignoranz der Arbeitgeber macht Ärzte in Unikliniken wütend – Marburger Bund trifft Vorbereitungen für Warnstreik am Dienstag

HANNOVER. Die Ärztinnen und Ärzte an 23 Universitätskliniken treten am Dienstag (4. Februar) in einen ganztägigen Warnstreik. Dazu aufgerufen hat der Marburger Bund, der mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) seit November über die Arbeits- und Tarifbedingungen der Uni-Ärzte verhandelt. Streikende Ärzte aus dem ganzen Bundesgebiet werden am Dienstag zu einer zentralen Demonstration und Kundgebung in Hannover erwartet, wo sich Marburger Bund und TdL am Nachmittag zu ihrer dritten Verhandlungsrunde treffen.

Der Berufsalltag der Ärztinnen und Ärzte in den Uniklinika ist geprägt von einer Mehrfachbelastung aus hochspezialisierter Krankenversorgung, Forschung und Lehre. Überlange Arbeitszeiten und eine Vielzahl an Überstunden sind an der Tagesordnung. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit inklusive Dienste und Überstunden beträgt 56,5 Stunden, ein Drittel der Uniklinik-Ärzte (32 %) arbeitet im Schnitt 60 Stunden und mehr pro Woche (Mitgliederbefragung MB-Monitor 2019). Auch deshalb fordert der Marburger Bund einen neuen Umgang der Unikliniken mit der Arbeitszeit ihrer Ärztinnen und Ärzte. Vor allem die hohe Anzahl an Nacht- und Wochenenddiensten raubt Zeit für Erholung, körperlichen Ausgleich, Fortbildung und persönliche Entfaltung.

„Die TdL hat sich in den bisherigen beiden Verhandlungsrunden mehr oder weniger taub gestellt. Zeitweilig vermittelte die Arbeitgeberseite den Eindruck, als betrachte sie die Überlast in den Kliniken als individuelles Problem der Ärzte. Diese Ignoranz macht unsere Mitglieder in den Unikliniken wütend. Deshalb gehen sie jetzt auf die Straße und verleihen ihren Forderungen Nachdruck“, sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes.

Der Marburger Bund fordert in der Tarifrunde mit der TdL neue Bedingungen für die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit durch Bereitschaftsdienst. So sollen solche Dienste an maximal zwei Wochenenden im Monat angeordnet werden dürfen. Zu der angestrebten Reform gehören auch eine generelle Begrenzung der Bereitschaftsdienste, eine verlässliche Dienstplangestaltung und eine manipulationsfreie Arbeitszeiterfassung ohne pauschale und nachträgliche Kappungen der geleisteten Arbeitszeit. Weiterhin fordert der Marburger Bund sechs Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein Jahr und eine Neuregelung des Zusatzurlaubes für Nachtarbeit.

Der Tarifvertrag (TV-Ärzte) gilt für rund 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätskliniken. Mehrere Unikliniken gehören nicht oder nur sehr eingeschränkt zum Geltungsbereich des TV-Ärzte. So haben Berlin und Hessen eigene Tarifverträge für die Ärzte an den dortigen Unikliniken, die von den Landesverbänden des Marburger Bundes ausgehandelt werden. Die Universitätsklinika in Hamburg und Mannheim unterfallen den Regelungen des kommunalen TV-Ärzte/VKA. Für die Ärztinnen und Ärzte der Universitätsmedizin Mainz existiert ein vom Landesverband Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz abgeschlossener Haustarifvertrag.

Weitere Informationen zu den Forderungen des Marburger Bundes unter www.tdl-tarifrunde.de.

PR

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