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Bundesrat bestätigt Rechtssicherheit beim Abschuss von Wölfen

CELLE/UELZEN. Zur Entscheidung des Bundesrates erklärt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Celle-Uelzen Henning Otte“

„Nach unserer international besetzten Anhörung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der Gesetzesänderung im Deutschen Bundestag kann das Land Niedersachsen nun endlich Wolfsabschüsse einfacher genehmigen. Diese neue Regelung kann aber nur ein Anfang sein! Denn bisher ist nur die „Schadwolfbekämpfung“ möglich. Was wir aber brauchen ist ein nationales Wolfsmanagment, das die Reduzierung in vorhandenen Wolfsbeständen ermöglicht, wenn ein zu hoher Bestand wie in der Lüneburger Heide vorhanden ist. Nichts anderes machen wir bei Wildschweinen auch!“

Stellungnahme der Deutschen Jagdverbandes:

„Der Abschuss von Wölfen wird in bestimmten Fällen erleichtert. Der Bundesrat hat den entsprechenden Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz am 14. Februar 2020 grünes Licht erteilt.

Zur Abwehr eines ernsten Schadens:
Danach ist der Abschuss bereits zur Abwehr ernster Schäden zulässig. Bislang sprach das Gesetz von erheblichen Schäden. Die Neuregelung soll auch Hobbytierhalter schützen.

Mehr Rechtssicherheit:
Ausdrücklich erlaubt ist der Abschuss künftig, wenn unklar ist, welcher Wolf Herdentiere angegriffen hat. Hören die Nutztierrisse nicht auf, dann ermöglicht das Gesetz, weitere Rudeltiere zu töten. Voraussetzung ist allerdings, dass es einen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu dem Rissereignis gibt. Mischlinge aus Wolf und Hund, sogenannte Hybride, sollen ebenfalls geschossen werden können.

Abschuss genehmigen:
Die Länderbehörden müssen jeden Abschuss einzeln genehmigen. Zum Abschuss berechtigt ist grundsätzlich die Jägerschaft. Für den Fall, dass der Abschuss ausnahmsweise nicht durch einen Jäger erfolgt, muss dieser zuvor darüber informiert werden. Nur bei Gefahr im Verzug ist die Benachrichtigung nicht erforderlich.

Füttern verboten:
Ausdrücklich verboten wird das Füttern und Anlocken wildlebender Wölfe. Dies soll verhindern, dass Wölfe sich zu sehr an den Menschen gewöhnen.

Ausgleich der Interessen:
Die Neureglungen zum Abschuss der Wölfe sollen die Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz der Wölfe als streng geschützte Tierart in einen angemessenen Ausgleich bringen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten:
Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden.“

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