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Montenegrinischer Staatsangehöriger in der MHH wird ausgewiesen

HANNOVER. Auf Bitten und in enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Innenministerium hat die Landeshauptstadt Hannover als zuständige Ausländerbehörde am späten Abend des 19.02.2020 dem in der MHH aufhältigen montenegrinischen Staatsangehörigen eine Ausweisungsverfügung zugestellt und die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung angeordnet. Der Ausländer ist somit verpflichtet, das Bundesgebiet umgehend zu verlassen.

Die Ausweisungsverfügung wurde notwendig, da von dem Aufenthalt des Patienten in der MHH eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Damit sind aus aufenthaltsrechtlicher Sicht die notwendigen Maßnahmen eingeleitet worden, um den Aufenthalt der betroffenen Person möglichst schnell zu beenden. Sollte er seiner Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nachkommen, wird er abgeschoben.

Gleichzeitig wurde ein erneuter Antrag auf Schutzgewahrsam beim zuständigen Gericht durch die Polizeidirektion Hannover beantragt.

PR

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