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B 3: Mehr Schutz für Fledermäuse – BUND und Straßenbaubehörde vereinbaren zusätzliche Artenschutzmaßnahmen beim Bau der Ortsumgehung Celle

  • Celle

CELLE. Der BUND Landesverband Niedersachsen und die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) haben gestern eine Vereinbarung über zusätzliche Maßnahmen zum Artenschutz im Rahmen der Ortsumgehung Celle unterzeichnet. Die mit dem Straßenbauvorhaben verbundenen Artenschutzkonflikte, insbesondere für Fledermäuse, und weitere Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch zusätzliche Maßnahmen minimiert und so weit wie möglich kompensiert. Zuvor hatte der BUND mit einer Klage Rechtsverstöße in der Planung beanstandet. Mit der Vereinbarung wird eine wichtige Voraussetzung geschaffen, das Klageverfahren zu beenden.

„Mit dem Bau der Umgehungsstraße gehen unweigerlich Lebensräume teilweise seltener, gefährdeter Arten verloren“, sagt Heiner Baumgarten, BUND-Landesvorsitzender. „Durch die heute festgelegten, zusätzlichen Maßnahmen konnte der BUND erreichen, dass die Beeinträchtigungen für Fledermäuse und andere Arten der Wälder und Wiesen weitergehend verringert und ausgeglichen werden.“ Die Straßenbauverwaltung verpflichtet sich zu einer Erfolgskontrolle der insgesamt vier Fledermausbrücken und der Optimierung einer Fledermausbrücke bei Lachtehausen, deren Ausführung der BUND im Klageverfahren als unwirksam kritisiert hatte. Darüber hinaus werden umfangreiche Flächen zu naturnahen und artenreichen Lebensräumen entwickelt. „Mit dem Abschluss der Vereinbarung sind die Grundlagen für den weiteren Bau der Ortsumgehung Celle geschaffen“, betont Günther Henkenberens, Präsident der Landesbehörde in Hannover.

Als Ausgleich für die Zerschneidung von Flugrouten von Fledermäusen durch den Straßenbau soll beispielsweise der Kiefernforst im Waldgebiet Finkenherd auf einer Fläche von insgesamt 8,6 ha zu einem lichten Eichenmischwald mit Altbäumen umgebaut werden. Bis der Bestand ausreichend Höhlen als Fledermausquartiere aufweist, werden Fledermauskästen als Übergangsquartiere angeboten. Ein aus Naturschutzsicht besonders wertvoller Hartholz-Auenwald wird zukünftig dauerhaft aus der forstlichen Nutzung genommen. Uferbereiche mit Röhrichten, Staudenfluren und artenreichen Erlenauwäldern entlang der Lachte sollen durch gezielte Pflegemaßnahmen zu insektenreichen Habitaten entwickelt werden. Dem Ziel, Fledermäusen ein verbessertes Nahrungsangebot zu bieten, dient auch die Entwicklung von Intensivgrünland zu artenreichen Mähwiesen auf 5 ha Fläche in der Allerniederung zwischen Celle und Altencelle. „Diese Aufwertung von Lebensräumen kommt direkt dem Fledermausschutz zugute: Viele streng geschützte Fledermausarten wie zum Beispiel die Bechsteinfledermaus sind bei der Nahrungs- und Höhlensuche auf naturnahe Wälder mit viel Alt- und Totholz und insektenreiche Habitate angewiesen“, betont Baumgarten.

Die gestern vereinbarten Maßnahmen zum Artenschutz umfassen insgesamt 17 ha. Die Behörde wird die Durchführung und den Erfolg aller Maßnahmen umfassend dokumentieren und dem BUND nachweisen.

HINTERGRUND:
Der Planfeststellungsbeschluss für den Mittelteil der geplanten Ostumgehung Celle wurde im April 2016 vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg aus naturschutzrechtlichen Gründen für rechtswidrig erklärt, der Bedarf und die geplante Trassierung wurden jedoch vom Gericht nicht beanstandet. Der BUND Niedersachsen hatte daraufhin im April 2019 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Straßenbaubehörde im 3. Teilabschnitt der Bundesstraße B3 vom 26. Februar 2019 unter anderem deshalb erhoben, weil er den Schutz von im Gebiet vorkommenden geschützten Fledermausarten für mangelhaft hielt.

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