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VdK fordert: „Strafen für Krankenhäuser abschaffen!“

NIEDERSACHSEN. Bleibt ein Patient länger als ursprünglich vorgesehen in einer Klinik, muss diese seit Kurzem mindestens 300 Euro Strafe zahlen. So will es das MDK-Reformgesetz. Der Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen verurteilt diese Praxis als zutiefst unsozial und fordert eine sofortige Gesetzesänderung.

„Unsere Krankenhäuser sind Gesundheitszentren und auf das Wohl ihrer Patienten bedacht. Die pauschal festgelegte Obergrenze für die Verweildauer im Krankenhaus wird keineswegs aus Profitgier überschritten. Ärzte und Pfleger können ihre Patienten aufgrund der vielfach fehlenden Anschlussversorgung einfach nicht entlassen“, erklärt VdK-Landesvorsitzender Friedrich Stubbe. Wenn Kurzzeitpflege, häusliche Versorgung oder Reha-Maßnahme direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt nicht gewährleistet ist, kommen die Krankenhäuser lediglich ihrer ureigenen Pflicht nach: Sie übernehmen soziale Verantwortung und kümmern sich um die Schwachen der Gesellschaft. Sie dafür zu bestrafen ist unverantwortlich und moralisch verwerflich – und geht natürlich zu Lasten der Patienten! „Diese Menschen sich selbst zu überlassen, nur um ein paar Euro im Abrechnungssystem der Krankenhäuser zu sparen, ist unmenschlich“, klagt Stubbe.

Sollten tatsächlich Kosten eingespart werden, müsse zuvor die weiterführende Versorgungsstruktur verlässlich ausgebaut werden: Dafür braucht es kurzfristig verfügbare Reha-Maßnahmen und genügend freie Kurzzeitpflegeplätze. Solange diese Versorgung jedoch nicht gewährleistet ist, darf es keine bestrafende Gesundheitspolitik geben. „Der VdK appelliert daher an alle Bundestagsabgeordneten aus Niedersachsen und Bremen, Ende März für eine Änderung des MDK-Reformgesetzes zu stimmen, um diese unhaltbaren Regelungen zu kippen!“, so der VdK-Chef.

Übrigens lehnt selbst der Deutsche Bundesrat dieses Gesetz ab, da pauschalierte Strafzahlungen weit über das Ziel hinausgehen. Die Regelung führe zur wirtschaftlichen Schwächung der Krankenhäuser und gefährde die Versorgungssicherheit von Patienten, heißt es.

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