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Zutrittsverbot nach Reisen in Risikogebiete – Verfügung gilt für Rückkehrer in Bezug auf Kitas, Schulen und Alten- und Pflegeheime

Landkreis CELLE. Zum Schutz der Bevölkerung vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19-Virus wurde durch den Landkreis Celle folgende Verfügung erlassen, die sofort zu vollziehen ist: Personen, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet, entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI), aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Rückkehr aus dem Risikogebiet bestimmte Einrichtungen nicht betreten.

Dazu zählen Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, Schulen, Tagesbildungsstätten und ähnliches. Außerdem Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt sowie Dialyseeinrichtungen. Ausgenommen von dem Betretungsverbot sind behandlungsbedürftige Personen. Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass Menschen, die den Verdacht haben, sie hätten sich mit dem Covid-19-Virus infiziert NICHT sofort eine Praxis oder das Krankenhaus aufsuchen, sondern zunächst telefonisch mit dem Hausarzt Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Außerhalb der normalen Sprechzeiten steht die Notfallsprechstunde der Kassenärztlichen Vereinigung unter Telefon 116117 als Ansprechpartner zur Verfügung.

Reiserückkehrer müssen sich außerdem von stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe wie Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen fernhalten. Das temporäre Betretungsverbot gilt auch für Berufsschulen und Hochschulen sowie Landesbildungszentren mit all ihren Angeboten.

Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter www.rki.de/ncov-risikogebiete tagesaktuell abrufbar. Ist eine Person, die aus einem Risikogebiet zurückkehrt minderjährig oder steht unter Betreuung, so müssen die Erziehungsberechtigten oder Vormünder dafür sorgen, dass das Betretungsverbot eingehalten wird. Wer das Betretungsverbot nicht einhält, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Die ganze Verfügung können Sie unter diesem Link abrufen: https://www.landkreis-celle.de/uploads/tx_sbdownloader/Amtsblatt_18-2020_03_11.pdf

lkc

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