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Bundestag beschließt Gesetzespaket zur COVID-19-Pandemie

  • Berlin

BERLIN. Mit einem echten Sitzungsmarathon hat der Bundestag heute die Weichen für ein Maßnahmenpaket für den Kampf gegen das Coronavirus und zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen gestellt.

Zunächst wurde mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2020 die Möglichkeit geschaffen, die notwendigen Haushaltsmittel bereit zu stellen. Mit u.a. dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz, dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz und dem Sozialschutz-Paket wurden für die drängendsten Handlungsfelder verlässliche Regelungen für alle Betroffenen und Einrichtungen geschaffen.

„Wir haben damit sicher kein perfektes Allheilmittel für jede Einzelfrage geschaffen, ist Kirsten Lühmann überzeugt. „Um das augenblicklich Notwendigste sofort umsetzen zu können und den unter den wirtschaftlichen Auswirkungen besonders leidenden Unternehmen und Mitarbeitenden schnell Hilfen an die Hand zu geben, haben wir die richtigen Schritte eingeleitet!“

Von Hilfen für Familien, Kleinunternehmen, Künstler, Heilmittelerbringer bis zu den Ängsten der Mieter und Mieterinnen vor Kündigung und Sperrung von Strom und Gas hat der Bundestag mit großer Mehrheit ein umfassendes Hilfspaket geschnürt, dem der Bundesrat am Freitag voraussichtlich zustimmen wird.

„Ab nächster Woche sind wir für die Auseinandersetzung mit COVID-19 gerüstet, gesundheitsorganisatorisch wie wirtschaftlich“, freut sich Lühmann über den breiten politischen Konsens.

„Einzelheiten zu den Paketen entnehmen Sie bitte meinem aktuellen Newsletter auf meiner Homepage www.kirsten-luehmann.de/newsletter

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