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Anzeige gegen Imbissbetreiberin

UNTERLÜß. Weil Bestellungen von Außer-Haus-Mahlzeiten direkt vor Ort angenommen wurden, leitete die Polizei gestern eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige gegen eine Imbissbetreiberin aus Unterlüß ein. Bestellungen für „Essen zum Mitnehmen“ müssen laut Allgemeinverfügung zuvor telefonisch oder elektronisch angekündigt werden, damit ein persönlicher Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer auf ein Minimum reduziert wird.

Trotz mehrfacher Ermahnungen durch einen Landkreis-Mitarbeiter setzte sich die Frau über die Bestimmungen hinweg. Sie muss nun mit einem Bußgeld rechnen.

ots

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