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Verbraucherrechte auch in Krisenzeiten bewahren – Gutscheinlösung darf nicht allein zu Lasten der Kunden gehen

NIEDERSACHSEN. Die Coronakrise wirft viele Fragen auf – Abgesagte Reisen: Verbraucher dürfen Last nicht alleine tragen – Verbraucherschutzministerin Otte-Kinast setzt sich für gegenseitige Rücksichtnahme ein.

Abgesagte Reisen und Veranstaltungen, Hamsterkäufe, Fake-Angebote, Wucherpreise oder Händler, die kein Bargeld mehr annehmen – die Folgen der Coronakrise sind allgegenwärtig und werfen viele Fragen auf. Um Verbraucher vor Abzocke zu warnen und sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen, hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen ihre telefonischen Beratungsangebote erweitert. Ab sofort können auch Fragen zu Versicherungen, Altersversorge oder Patientenrechten telefonisch geklärt werden. Verbraucherschutzministerin Barbara Otte-Kinast betont den Stellenwert unabhängiger Beratung und appelliert gleichzeitig an Verbraucher wie Anbieter, sich in dieser Situation solidarisch zu verhalten.

Mehr als 1.000 Anfragen erreichen die Verbraucherzentrale Niedersachsen jede Woche. „Das zeigt, wie groß die Verunsicherung und der Bedarf an unabhängiger Beratung ist“, sagt Verbraucherschutzministerin Barbara Otte-Kinast. „Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bewahrt werden. Um die Krise gemeinsam zu bewältigen, geht es jetzt aber auch um gegenseitige Rücksichtnahme. Beim Umgang mit abgesagten Reisen und Kulturveranstaltungen genauso wie beim Einkaufen und dem Schutz von Risikogruppen. Jede und jeder Einzelne kann einen Beitrag leisten.“

Gutscheinlösung – Verbraucher dürfen Last nicht alleine tragen:
Auch Petra Kristandt, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, spricht sich für solidarische Lösungen aus. Solidarisch heiße aber, die Lasten zu verteilen und nicht allein auf die Verbraucher abzuwälzen, wie es die von der Bundesregierung geplante Gutscheinlösung aktuell vorsehe. „Unsere Beratungen zeigen, dass viele Verbraucher bereit sind, Gutscheine etwa für abgesagte Veranstaltungen zu akzeptieren. Insbesondere bei stornierten Reisen stellt diese Lösung jedoch oft eine erhebliche finanzielle Belastung dar, die für viele Verbraucher in der aktuellen Situation nicht tragbar ist – weil das eigene Einkommen gerade wegbricht, eine geplante Reise absehbar gar nicht möglich ist oder das Geld für andere Dinge benötigt wird. Verbrauchern das Recht auf eine Erstattung zu nehmen, ist ungerecht und unsolidarisch.“ Vorstellbar wäre es hingegen, 50 Prozent der Kundengelder temporär in einen Gutschein umzuwandeln, aber 50 Prozent sofort auszuzahlen. „Wir hoffen hier auf eine faire Lösung“, so Kristandt. Schließlich bringe die Coronakrise nicht nur Anbieter, sondern auch Verbraucher in finanzielle Nöte.

Telefonberatung auch zu Versicherungen und Finanzen:
Um auch bei Fragen zu Versicherungen und Finanzen unterstützen zu können, hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen ihre Beratungsangebote erweitert. Neben der weiterhin kostenlosen Telefonberatung zu einfachen rechtlichen Fragen – etwa zu abgesagten Reisen und Veranstaltungen, Telefon- und Internet- sowie Kauf- und Dienstleistungsverträgen – gibt es ab sofort auch kostenpflichtige telefonische Angebote für Spezialthemen. „Wer etwa seinen Immobilienkredit zurzeit nicht bedienen kann, sich um seine Geldanlage sorgt oder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren möchte, kann jetzt eine unabhängige Beratung nutzen“, erklärt Kristandt. Termine können telefonisch und online vereinbart werden, die Bezahlung erfolgt per Rechnung. Informationen zu Themen und Preisen unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/telefonberatung

PR

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