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Landkreis begrüßt Unterstützung der Kulturschaffenden – VGH-Stiftung und Niedersächsische Sparkassenstiftung gewähren weiter Zuschüsse

Landkreis CELLE. Der Landkreis Celle begrüßt eine Inititiative der Niedersächsische Sparkassenstiftung (NSKS) und der VGH-Stiftung, die Künstlern aus Niedersachsen helfen wollen. Aus einer aktuellen Pressemitteilung der NSKS ergibt sich, dass freiberuflich beziehungsweise selbstständig tätige Kulturschaffende, deren Arbeit inhaltlich einem der in den Förderkonzeptionen der Stiftungen definierten Förderbereiche zuzuordnen ist, bis zum 30. Juni 2020 eine Soforthilfe von einmalig 2.000 Euro beantragen können. Die entsprechenden Anträge können ausschließlich online gestellt werden unter www.vgh-stiftung.de oder www.nsks.de.

Bewilligungen für Projekte, die bereits ausgesprochen wurden, und deren Durchführung wegen der Beschränkungen im Rahmen der Pandemie nicht möglich waren oder sein werden, sollen laut der Pressemitteilung ihre Gültigkeit behalten – Anträge auf Verlängerung des Bewilligungszeitraumes wer-den in der Regel umgehend genehmigt.

Um Kulturschaffenden auch für die Zukunft Perspektiven zu bieten, können weiterhin Projektanträge gestellt werden. In diesem Zusammenhang wird darüber hinaus auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Anträge bis 5000 Euro auch kurzfristig aus den Sonderfonds bewilligt werden können. Diese sollten sich auf die derzeitige Situation der Covid-19-Pandemie beziehen, eine besondere Dringlichkeit haben und den Förderkonzeptionen der Stiftungen entsprechen. Besonders im Fokus stehen dabei digitale Vorhaben. Eine Antragstellung ist auch hierfür bis zum 30. Juni 2020 möglich.

lkc

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