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Neuregelung der Kindernotbetreuung

  • Celle

CELLE. Die neusten Vorschriften des Landes machen deutlich, dass die Lockerungen der Ausgangs- und Kontaktverbote nur in kleinen Schritten vollzogen werden. Hintergrund: Noch immer gilt es, die weiter anhaltende Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und gleichzeitig eine behutsame Rückkehr in den Alltag zu ermöglichen. Für die Kindertageseinrichtungen, Horte und die Kindertagespflege bedeutet dies, dass weiterhin und bis auf Weiteres die Notbetreuung gilt.

Regeln für die Notbetreuung:

Im Rahmen der Notbetreuung werden Kinder aufgenommen, bei denen mindestens ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeiner Bedeutung tätig ist. Neben den bekannten, systemrelevanten Arbeitsfeldern, betrifft dies beispielsweise Bereiche der Energieversorgung, Wasserversorgung, Ernährung und Hygiene, Informationstechnik und Kommunikation, Finanzen, Transport und Verkehr sowie Medien und Kultur, Risiko- und Krisenkommunikation.

Die Notbetreuung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten der Betreuung ausgeschöpft sind. Jedoch werden ab sofort besondere Härtefälle berücksichtigt: drohende Kindeswohlgefährdung, insbesondere bei Alleinerziehenden die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern, drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall. Die Entscheidung, ob ein Härtefall vorliegt, wird individuell getroffen. Eltern, deren Kindern in einer städtischen Einrichtung betreut werden, wenden sich bei Bedarf an Nadine Reck bei der Stadtverwaltung. Sie ist unter der Telefonnummer 05141-12 4027 erreichbar. Ist das Kind bei einem freien Träger in Betreuung, ist der jeweilige Träger hinsichtlich der Notbetreuung der richtige Ansprechpartner für die Eltern.

Die Hotline zur Notbetreuung in den Kitas, Telefon 05141-12 4022, ist montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr geschaltet. Ab 13.00 Uhr ist unter der Durchwahl die allgemeine Corona-Hotline erreichbar.

Maximal fünf Kinder pro Notgruppe:

Die Kinder werden grundsätzlich nur in den ursprünglichen Einrichtungen betreut. Die Gruppengröße liegt bei maximal fünf Kindern. Sollten in einer Einrichtung mehrere Notgruppen betreut werden, so dürfen die Nutzung des Außenbereiches, die Einnahme von Mahlzeiten sowie die Bring- und Abholphasen nur nach Gruppen getrennt voneinander stattfinden. Eltern sollten unbedingt vermeiden, die Einrichtungen zu betreten.

Die genannten Maßnahmen gelten im Übrigen auch für die Kindertagespflege, wobei hier die im Haushalt lebenden und ebenfalls betreuten Kinder bei der Gruppengröße mit eingerechnet werden müssen.

Alle Informationen sind ab sofort auf der Homepage der Stadt Celle unter www.celle.de abrufbar.

PR

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