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Bezugsdauer für Kurzarbeit aus 2019 verlängert

  • Celle

CELLE. Gute Nachricht für Menschen, die schon lange vor der Corona-Krise aus konjunkturellen Gründen in Kurzarbeit gehen mussten: Das Bundesarbeitsministerium hat per Verordnung die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von 12 Monate auf bis zu 21 Monate verlängert, sofern der Anspruch bis zum Jahresende 2019 entstanden ist.

Dank dieser Verlängerung können Beschäftigte in Kurzarbeit bleiben, deren bislang zwölfmonatiger Anspruch jetzt mitten in der Corona-Krise enden würde. Die Zahl der möglicherweise Betroffenen dürfte allerdings überschaubar sein, denn in den Monaten April bis September (letzter Datenstand) wurde nur wenig Kurzarbeit abgerechnet. In Niedersachsen waren monatlich zwischen rund 3.000 und 6.300 Beschäftigte in konjunktureller Kurzarbeit, im Land Bremen zwischen rund 50 und 360 Beschäftigte. Die nun verlängerte Bezugsfrist gilt bis Ende 2020.

PR

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