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Kranke Corona-Welt: Kurzarbeit in Krankenhäusern

NIEDERSACHSEN. Trotz Corona-Krise häufen sich Meldungen, dass Krankenhäuser ihr Personal in Kurzarbeit schicken. Auf der anderen Seite suchen Pflegeheime und ambulante Dienste hochdringend nach professioneller Unterstützung, müssen Arbeitszeiten ausdehnen oder Personal aus den freien Tagen zurückholen. Diese paradoxe Situation ließe sich vermeiden, findet die Pflegekammer Niedersachsen.

Viele Betten stehen derzeit in Deutschlands Krankenhäusern leer, trotz Corona-Pandemie. Grund dafür sind abgesagte oder verschobene Operationen. Die Betten sollten für mögliche COVID-19-Erkrankte vorgehalten werden. Jetzt schicken einige Krankenhäuser sogar Teile des Pflegepersonals in Kurzarbeit. „Pflegefachpersonen müssen in Kurzarbeit gehen und Gehaltseinbußen hinnehmen, obwohl andere Bereich der Pflege vor Arbeit untergehen“, sagt Pflegekammerpräsidentin Nadya Klarmann. Das dürfe in einem Land mit teils gravierendem Fachkräftemangel nicht passieren. „Einerseits rufen wir als Pflegekammer aus dem Beruf ausgestiegene auf, sich über unser Freiwilligenregister zu melden, andererseits werden Pflegefachpersonen mit Gehaltseinbußen in Kurzarbeit geschickt. Das ist paradox und bedarf einer dringenden Regelung“, sagt Klarmann.

Kurzarbeitergeld kann aufgestockt werden

Neben der Pflegekammer Niedersachsen rufen derzeit zahlreiche Einrichtungen auf Landes- bzw. Kommunalebene auf, sich als Freiwillige zu registrieren und Personalengpässe abzufedern. Daher müssen Pflegefachpersonen die Möglichkeit bekommen, unkompliziert in anderen Bereichen zu arbeiten, bevor ihre Arbeitgeber sie in Kurzarbeit schicken. In vielen Alten- und Pflegeheimen, aber auch in der ambulanten Pflege, wird dringend Personal gesucht. Sogar die Bundewehr hilft inzwischen in Pflegeheimen aus. „Bevor Beschäftigte aus Krankenhäusern in Kurzarbeit geschickt werden, gilt es zu prüfen, ob nicht eine Beschäftigung in anderen Bereichen der Pflege in Frage kommt“, sagt Nora Wehrstedt, stellvertretende Pflegekammerpräsidentin. Falls das nicht möglich ist, können betroffene Pflegefachpersonen ihr Gehaltsdefizit durch eine vorübergehende Beschäftigung in einem Altenheim zum Großteil auffangen. „Stockt jemand sein Kurzarbeitergeld mittels einer Nebentätigkeit in einem systemrelevanten Beruf auf, so wird dieses bis zur Höhe des Netto-Lohns nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet“, so Wehrstedt. Diese Sonderregelung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem Sozialschutzpaket vom 27. März 2020 geschaffen. Sie gilt bis zum 31. Oktober 2020.

Gegenseitig von Erfahrungen profitieren

Nicht nur die Personalsituation in Alten- und Pflegeheimen kann sich durch personelle Unterstützung aus Krankenhäusern entspannen. „Pflegefachpersonen aus Kliniken bringen viel Wissen und Erfahrungen aus der Behandlungspflege mit“, sagt Wehrstedt. Davon würden auch die Beschäftigten in den Pflegeheimen profitieren. Auch das Krankenhauspersonal könne im Gegenzug von den Kolleginnen und Kollegen aus der stationären Langzeitversorgung lernen, was die psychosoziale Betreuung und den sinnstiftenden Umgang mit alten und mehrfacherkrankten Menschen betreffe, so Wehrstedt.

PR

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