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Förderung für Kleinstunternehmen: Stichtag naht

Landkreis CELLE. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung dienen und maximal zehn Mitarbeiter beschäftigen, können bei Investitionen von mindestens 10.000 Euro einen Antrag auf Förderung über die ZILE-Richtlinie stellen. Grundversorgung ist die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs.

Darunter fallen zum Beispiel kleine Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen mit Einzelhandel, Bäcker, Schlachter, Handwerker, Physiotherapeuten und auch mobile Einrichtungen. Gefördert werden auch Existenzgründer, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen und über die erforderliche Qualifikation zur Führung eines solchen Betriebes verfügen.

Interessierte aus der ILE-Region Lachte-Lutter-Oker sollten sich zeitnah beim Regionalmanagement der ILE-Region melden, das bei der Antragstellung zum 15. September unterstützt. Zur ILE-Region gehören die Gemeinde Eschede, die Samtgemeinden Lachendorf und Meinersen sowie die Stadtteile Altenhagen, Garßen, Groß Hehlen und Klein Hehlen der Stadt Celle.

Im Falle einer erfolgreichen Antragstellung kann das Kleinstunternehmen mit einem Zuschuss von 45 Prozent rechnen, der um weitere 10 Prozent aufgestockt wird, wenn das Vorhaben den Fördertatbeständen des Entwicklungskonzeptes der ILE-Region Lachte-Lutter-Oker entspricht. Das Regionalmanagement der ILE-Region Lachte-Lutter-Oker ist die erste Anlaufstelle für eine Beratung und begleitet die Antragstellung. Interessierte (zukünftige) Kleinstunternehmer erreichen das Regionalmanagement unter der Telefonnummer 0581 8073-128 oder -126 und im Internet unter www.lachte-lutter-oker.de.

PR

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