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Vorsicht Fake: Unseriöse Anbieter auf Amazon – Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke bei Strandkörben

NIEDERSACHSEN. Nord- oder Ostsee-Feeling für den eigenen Garten: Angesichts ungewisser Urlaubspläne sind Strandkörbe stark gefragt. Das versuchen unseriöse Anbieter für sich zu nutzen: Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat nach einer Beschwerde Fake-Shops auf Amazon entdeckt. Kunden sollen vor der Bestellung direkt Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen und Geld auf teils ausländische Konten überweisen. Besonders dreist: Die Bestellbestätigung sieht täuschend echt aus, die Betrüger verweisen auf den Amazon-Käuferschutz – aber der greift hier nicht.

Beim Kauf auf Amazon.de fühlen sich die meisten Verbraucher sicher – doch auch hier ist Vorsicht geboten. „Wer aktuell nach Strandkörben sucht, kann leicht auf unseriöse Anbieter stoßen“, warnt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Masche ist immer gleich: Kunden sollen den Anbieter vor der Bestellung kontaktieren. Sie werden aufgefordert, den Preis vorab zu überweisen, meist auf europäische Konten. Besonders dreist: In einem Fall erhielt der Kunde eine Bestellbestätigung, die dem Original von Amazon glich. In der Mail wurde mit dem Käuferschutz geworben und erklärt, Amazon sichere die Zahlung ab, bis der Kunde die Ware erhält, überprüft und akzeptiert. „Das ist jedoch nicht korrekt, die A-bis-z Garantie greift nicht, wenn die Bezahlung abseits von Amazon stattfindet“, so Körber. Der Betrug fiel auf, da der angeblich deutsche Anbieter eine spanische Bankverbindung angegeben hatte.

Auch Shop-Betreiber Opfer von Betrug:
In einem anderen Fall wurde ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Deutschland als Verkäufer angegeben. Das Unternehmen existiert tatsächlich. „Auf seiner Website gibt es jedoch bekannt, Opfer eines Hackerangriffs geworden zu sein. Betrüger haben den Amazon-Account genutzt, um Produkte im Namen des seriösen Anbieters zu verkaufen“, erklärt Körber. Das Beispiel zeigt, dass Kunden auch beim Kauf auf Amazon sehr vorsichtig sein sollten.

Tipps der Verbraucherzentrale:
„Beim Marketplace-Einkauf sollten Kommunikation und insbesondere die Bezahlung ausschließlich über Amazon erfolgen“, sagt die Rechtsexpertin. Nur dann können Verbraucher im Betrugsfall die A-bis-z Garantie nutzen. Außerdem sollten Kunden nicht per Überweisung oder Western Union bezahlen und misstrauisch werden, wenn ein angeblich deutscher Anbieter eine ausländische Bankverbindung angibt. Im Betrugsfall gilt: Strafanzeige stellen und Amazon umgehend informieren.

Bei Fragen hilft die kostenlose Telefon- oder Videoberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da

PR

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