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Wolfsverordnung muss schnell verabschiedet werden – Landvolkvizepräsident Jörn Ehlers fordert mehr Tempo

NIEDERSACHSEN. Die Liste auf der Internetseite des Wolfsmonitorings ist eine Liste des Grauens. Sie wird von Tag zu Tag länger wird. Über 500 Tiere wurden 2020 bislang von Wölfen in Niedersachsen gerissen. Das sind pro Tag im Schnitt mindestens drei Weidetiere. „Das muss sowohl für die Tiere als auch für die Weidetierhalter endlich ein Ende haben“, sagt Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers und fordert eine schnelle Ausgestaltung der neuen Wolfsverordnung. Laut niedersächsischem Umweltministerium soll diese im September beschlossen werden.

Als nicht nachvollziehbar bezeichnet Ehlers das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 11. Juni. Demnach sind Wölfe selbst dann geschützt, wenn sie in Siedlungsgebiete von Menschen kommen. Dass Wölfe in Dörfern mit Hunden spielen, wie in Rumänien geschehen, ist für ein dicht besiedeltes Land wie Deutschland nicht denkbar. In Berlin haben die Einwohner bereits Angst, wenn Wildschweine in die Stadt kommen. Nach der EuGH-Auslegung wäre der Wolf der Nächste. „Wollen wir das wirklich? Der Wolf ist kein Kuscheltier“, gibt Ehlers zu bedenken. Er sieht daher in dem EuGH-Urteil ein falsches Signal.

Die Richter am EuGH begründen den Schutz der Wölfe „unabhängig davon, ob sie sich in ihrem gewöhnlichen Lebensraum, in Schutzgebieten oder aber in der Nähe menschlicher Niederlassungen befinden“. Ausnahmen von den Regeln seien nur dann zulässig, wenn die öffentliche Sicherheit oder die Volksgesundheit bedroht würden. Niedersachsens Weidetierhalter erleiden erhebliche Probleme aufgrund der nahezu ungebremsten Ausbreitung des Wolfes. Sie müssen Jahr für Jahr tote und zerfleischte Tiere bergen, die trotz wolfssicher eingezäunter Weiden gerissen werden. 2020 sind aktuell 32 territoriale Wolfsvorkommen mit 25 Wolfsrudeln, fünf Paaren und zwei residente Einzeltieren in Niedersachsen bekannt.

Ehlers setzt auf die Ausgestaltung der Niedersächsischen Wolfsverordnung. Sie befindet sich zurzeit in der fachlichen Abstimmung der einzelnen Ressorts und soll den zumutbaren Herdenschutz unter Berücksichtigung der Weidetierart, der Haltungsform und des jeweiligen Schutzgutes regeln. Den politischen Willen vorausgesetzt, kann der Wolf zudem ins Jagdrecht übernommen werden. Das würde mehr Handlungsoptionen eröffnen, um Konflikte zwischen Weidetierhaltung und Wolf zu mildern, den Artenschutz jedoch nicht in Frage stellen. „Das Land muss endlich rechtssicher gestaltend tätig werden“, fordert Jörn Ehlers. Die bisherigen Maßnahmen bezeichnet er als „uneffektiv“. „Die Zeit treibt dem Wolf das Schaf ins Maul – Tag für Tag“, sagt er und befürchtet weitere Aufgaben dieser für den Landschaftsschutz wichtigen Form der Tierhaltung.

LPD
Foto: pixabay

Wolf

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