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Kreistagsgrüne: Kali + Salz verunreinigt Grundwasser nach Abdeckung der Wathlinger Halde dauerhaft

WATHLINGEN. Die Kalirückstandshalde Wathlingen des Betreibers Kali + Salz soll mit einem Mantel aus Bauschutt abgedeckt werden. Das Landesbergamt (LBEG) hatte angekündigt, das Planfeststellungsverfahren zu Gunsten von Kali + Salz zu genehmigen. Im letzten Umweltausschuss des Celler Kreistages stellte der unabhängige Gutachter Prof. Dr.-Ing. König fest, dass durch die Halde versalzenes Regenwasser auch nach der Abdeckung  in das Grundwasser eindringe.

„Das Bergamt darf sich bei seiner Genehmigung nicht nur auf Gutachten der Fa. Kali + Salz verlassen. Durch das Gutachten von Prof. König  ist die Katze aus dem Sack. Unser Grundwasser im Landkreis Celle wird durch die Halde bei dieser Abdeckung noch Jahrhunderte versalzen“, bewertet  der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen Gerald Sommer den Vortrag von Prof. König.

Prof. König habe im Auftrag des Landkreises Celle ein Gutachten zur Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses der Abdeckung der Halde erstellt. Für den Gutachter sei die geplante Abdeckung nicht geeignet, die Versalzung des Grundwassers langfristig abzustellen.

„Die Grüne Kreistagsfraktion fordert das Bergamt( LBEG) auf, den Planfeststellungsbeschluss nicht zu fassen, da das Ziel der Abdeckung, die Grundwasserversalzung zu beseitigen, verfehlt wird“, so Gerald Sommer. Untermauert werde diese Forderung der Grünen durch ein wissenschaftliches Kurzgutachten des renommierten  Diplom-Geologen und Geochemiker Dr. Ralf Krupp , der sich seit Jahrzehnten mit der Wathlinger Kalihalde als Gutachter auseinandersetzt. Das Kurzgutachten hatten die Grünen vor der Umweltausschusssitzung in Auftrag gegeben und dort an die Kreistagsfraktionen und die Kreisverwaltung verteilt. Dr. Krupp komme in seiner Stellungnahme zu folgendem Fazit:

Es sei offenkundig, dass Antragsteller und Bergbehörde Auffassungen zum Zustand der

Haldenbasis und über die stattfindenden Prozesse vertreten, die objektiv nicht belegt seien,

denen aber schwerwiegende Tatsachen entgegenstünden. Überdies verweigern die genannten Verfahrensbeteiligten eine entsprechende Beweiserhebung, so dass der Eindruck einer vorsätzlichen Herbeiführung eines sachwidrigen Verwaltungsakts entstehen könne,

Es sei absehbar, dass im Falle einer Genehmigung der beantragten Maßnahmen

  • weder die bereits bestehenden und sich weiter ausdehnenden Salzwasserfahnen gestoppt oder gar einer gesetzlich geforderten Trendumkehr unterzogen werden können,
  • noch, dass die Abdeckung mit schadstoffbelasteten Materialien einen positiven Beitrag zum Grundwasserschutz leisten kann,
  • dass jedoch das Schadstoffspektrum im Haldenkörper selbst und im Sicker- und

Grundwasser erweitert und die Schäden vergrößert werden,

  • und eine spätere stoffliche Nutzung der Rückstandssalze konterkariert wird.

„Leider ignoriert das Bergamt die Gutachten von Prof. König und Dr. Krupp. Wir fragen uns, warum eine eigentlich zur Neutralität verpflichtete Landesbehörde so handelt. Umweltminister Lies (SPD) als zuständiger Fachminister im Bereich der Ökologie oder Wirtschaftsminister Althusmann  (CDU) ,dem die Bergbehörde untersteht, müssen endlich einschreiten. Die Minister müssen dem Deal zwischen Kali + Salz und dem Bergamt ein Ende setzen“, fordern die umweltpolitische Sprecherin der Grünen Annegret Pfützner und Gerald Sommer unison.

Skandalös sei für die Grünen des Weiteren, dass das Bergamt das Einvernehmen des LK Celle zu weiteren wasserrechtlichen erlaubnispflichtigen Tatbeständen laut Vorlage der Kreisverwaltung nicht beantragt habe. „Mit diesem Taschenspielertrick will das Bergamt den Celler Kreistag aus dem Verfahrensprozess eliminieren. Ein demokratisch gewähltes Gremium mit starker Bürgerinnen- und Bürgernähe wird kaltgestellt. Das gefährdet den Glauben an den Rechtsstaat vor Ort ungemein. Das nehmen wir Grünen so nicht hin“, so Sommer. Die Grünen werden im Kreistag folgenden Antrag stellen, den sie im Umweltausschuss bereits vorgestellt und begründet haben: Der Celler Kreistag fordert das LBEG auf, das wasserrechtliche Einvernehmen für folgende wasserrechtliche erlaubnispflichtige Tatbestände herzustellen:

1) Unechte Gewässernutzug durch mögliche Setzungen des Haldenfußes,

2) Änderung der Erlaubnis für die Entnahme von Wasser aus der Fuhse zur Flutung des Bergwerks,

3) Gewässerbenutzung aufgrund von Verunreinigungen des anfallenden Haldenwasser.

PR
Foto: C. Beddig-Sommer

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