Zum Inhalt springen
Anzeige
Anzeige

Kreistag versagt einstimmig das Einvernehmen zu K+S Projekt

Landkreis CELLE. In der heutigen Kreistagssitzung beriet der Kreistag über die Erteilung des wasserrechtlichen Einvernehmens zum Betonbrechplatz auf der Kolonie in Wathlingen. Es lag ein Parteiübergreifender Antrag auf Nichterteilung vor, den Torsten Harms (CDU) vorbereitet hatte. Die Fraktionen SPD, GRÜNE, WG, UB und AfD und die Einzelabgeordneten signalisierten in der Diskussion ihre Zustimmung.

Landrat Klaus Wiswe kündigt an, den Beschluss auf Nichterteilung des Einvernehmens nicht auszuführen und wird den Beschluss dem Niedersächsischen Umweltministerium vorlegen. Dann wird das zuständige Landesministerium entscheiden müssen.

Es wurde folgender Beschluss einstimmig Gefasst:

Der Kreistag Celle beschließt:

Die planfeststellende Behörde (LBEG) hat ausschließlich das Einvernehmen für die Grundwasserhaltung in einem isolierten Verfahren beantragt. Das Einvernehmen wird nicht erteilt.

Im Interesse einer zukünftigen Zusammenarbeit aller Beteiligten fordert der Kreistag die beteiligten Ministerien, das LBEG und die K+S zur Rückgewinnung von Vertrauen auf. Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Celle sind daher folgende Punkt zur Vertrauensgewinnung erforderlich:

Für den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung der Abdeckung der Kalihalde Wathlingen sind wasserrechtliche Genehmigungen zur

Grundwasserhaltung, unechten Gewässerbenutzung durch den Haldenfuß, zur Entnahme von Wasser aus der Fuhse sowie die Einleitung von möglicherweise verunreinigtem Niederschlagswasser in Gewässer notwendig.

Diese wasserrechtlichen Genehmigungen müssen im Zusammenhang bewertet werden, da die Gesamtmaßnahme auch nur bei Erteilung aller Genehmigungen umsetzbar ist.

Die vorliegende Senkungsrechnung für die Halde der Fa. Wode ist entscheidend für die Frage, ob die Halde im Grundwasser steht oder nicht. Diese Senkungsrechnung ist zu überprüfen und in einer Simulation darzustellen. Der Landkreis Celle fordert die planfeststellende Behörde (LBEG) auf, die Genehmigungen aller wasserrechtlichen Sachverhalte zu bearbeiten und die hierfür notwendigen Einvernehmenserteilungen vor Beginn der Maßnahmen beim Landkreis Celle mit einer ausreichenden Frist zu beantragen.

Der Landkreis Celle fordert die planfeststellende Behörde (LBEG) bezüglich des beabsichtigten Planfeststellungsbeschlusses auf:

die vom Landkreis Celle im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens abgegeben Stellungnahmen vollständig zu berücksichtigen,
Unter Anwendung von Untersuchungsmethoden nach dem Stand der Technik den Nachweis zu führen, dass es keine Versalzung des Grundwassers durch den Haldenkörper gibt, dass der Nachweis erbracht werden muss, dass kein kontaminiertes Niederschlagswasser von der Halde in der Bauphase und danach in Oberflächengewässer und das Grundwasser abgeleitet wird.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.



Anzeige