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Prämiensparen: Banken ignorieren Schlichtungsspruch – Kündigung der Bonuspläne werden nicht zurückgenommen

NIEDERSACHSEN. Weder die Raiffeisen-Volksbank eG Aurich noch die VR-Bank eG Osnabrücker Nordland nehmen die Schlichtungsvorschläge der Ombudsmänner an. Beide halten an den vorzeitigen Kündigungen der Prämiensparverträge fest. Damit sind die Schlichtungsverfahren gescheitert. Um ihr Recht durchzusetzen, bleibt den betroffenen Sparern jetzt nur die gerichtliche Klärung. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen kritisiert die Haltung der Banken. Trotz eindeutiger Rechtslage verweigern sie Kunden, die Verträge zu erfüllen.

Ende 2019 hatten die beiden niedersächsische Volksbanken VR-Bonussparverträge vorzeitig gekündigt, obwohl eine Bonusstaffel bis zum 22. beziehungsweise 25. Ansparjahr vertraglich vereinbart war. „Die Kündigung ist bundesweit bisher einzigartig und für uns nicht nachvollziehbar“, erklärt Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Wir hatten daher an die beiden Volks- und Raiffeisenbanken appelliert, die Verträge zu erfüllen und die vorzeitig ausgesprochenen Kündigungen zurückzunehmen.“

Da der Widerruf der betroffenen Sparer erfolglos blieb, wurde ein Schlichtungsverfahren beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) eingeleitet. Das Ergebnis ist in beiden Fällen eindeutig: Die Ombudsmänner sehen die ausgesprochenen Kündigungen als unwirksam an. Bei der Raiffeisen-Volksbank Aurich empfehlen sie, das vertraglich vereinbarte Zinsversprechen für die insgesamt 22 Ansparjahre zu erfüllen und den Vertrag entsprechend fortzusetzen. Bei der VR-Bank Osnabrücker Nordland war die Bonusstaffel sogar bis nach dem 25. Ansparjahr vereinbart worden. Hier sieht der Schlichtungsvorschlag vor, den Ratensparvertrag bis zu diesem Zeitpunkt fortzuführen.

Trotz der eindeutigen Rechtslage haben inzwischen beide Banken die Vorschläge der Ombudsmänner abgelehnt. Damit ist das außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren gescheitert. „Es ist mehr als bedauerlich, dass sich einzelne Banken nicht verpflichtet fühlen, Verträge zu erfüllen“, sagt Gernt. „Wer nicht bereit ist, Fehler einzugestehen, wird verloren gegangenes Vertrauen kaum zurückgewinnen.“

Da die Beteiligten nach der BVR-Verfahrensordnung nicht zur Annahme eines Schlichtungsvorschlages verpflichtet sind, bleibt den betroffenen Sparern nur die gerichtliche Klärung.

PR

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