Zum Inhalt springen
Anzeige
Anzeige

Identifizierung ohne Behördengang: Das Selfie-Ident-Verfahren per Handy macht es möglich

  • Celle

CELLE Ab 8. Juli steht das Verfahren Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen, die ihre Arbeitslosmeldung in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen konnten, als freiwillige Online-Identifikationsmöglichkeit zur Verfügung. Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden.

Da nach wie vor persönliche Vorsprachen so gering wie möglich gehalten werden sollen, bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) daher befristet bis zum 30. September 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen. Achtung: Für Jobcenter-Kunden ist das Verfahren bislang nicht möglich.

Alle Kundinnen und Kunden, die das Verfahren nutzen können, bekommen ein Schreiben mit einem QR-Code. Ab dem 8. Juli werden in Niedersachsen und Bremen die dazugehörigen Schreiben versandt. Wichtig: Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekommen bis Ende Juli ein entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.

Schutz der persönlichen Daten garantiert:

Johannes Pfeiffer, ab 1. Juli Chef der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit, erklärt: „Das neue Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle ihre Identifizierung nachzuholen. Das spart Zeit und Wege. Der Schutz der Gesundheit und der personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten.“

Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Wer nicht teilnehmen möchte, erhält zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich auf herkömmlichem Weg persönlich in der Agentur für Arbeit zu identifizieren.

Prozess der Online-Identifizierung:

Für die Online-Identifizierung brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal. Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten sie weitere Informationen zum Verfahren.

Bei der Agentur für Arbeit können ganz viele Anliegen auch online erledigt werden. Von der Arbeitsuchendmeldung bis hin zur Beantragung von Arbeitslosengeld. Alles in den kostenlosen eServices: https://www.arbeitsagentur.de/eservices

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.



Anzeige