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Verordnungspraxis ändert sich am Montag – Änderungen bei Hochzeitsjubiläen, Ferienfreizeiten und Kinderbetreuung

Landkreis CELLE. Am Montag, 13. Juli, treten unter einzuhaltenden Auflagen diverse Änderungen und Lockerungen der bisherigen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft. Die genauen Auflagen können der Verordnung des Niedersächsischen Sozialministeriums entnommen werden. Diese finden Sie hier: https://www.landkreis-celle.de/fileadmin/import/landratsbuero/pdf_2020/nds_gvbl_2020_26_.pdf

Die Dokumentationspflicht der personenbezogenen Daten bleibt zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten wichtiger Bestandteil der aktualisierten Verordnung. Betriebe müssen sicherstellen, dass die Daten richtig sind. Eine Pflicht, zur Kontrolle den Personalausweis einzusehen, besteht jedoch nicht.
Unverändert ist das Einhalten der Abstände von Mensch zu Mensch – 1,5 Meter, teilweise auch 2 Meter – von entscheidender Bedeutung. Nur in Ausnahmefällen kann das Tragen einer Maske diese Pflicht ersetzen. Der Landkreis hat wesentliche Neuerungen hier noch einmal zusammengefasst:

Hochzeitsjubiläen (Silberhochzeit, etc.) mit bis zu 50 Personen sind unter Einhaltung der Abstandsregelungen zulässig.

Ferienfreizeiten sind nun auch in größerem Rahmen möglich: Ab Montag können Kinder- und Jugendgruppen im Rahmen der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII mit bis zu 50 Personen in einer Jugendherberge oder einer anderen Gruppeneinrichtung Veranstaltungen durchführen und auch übernachten.

In Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugend- und Erwachsenenbildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen sowie in Kreissportschulen, Landessportschulen und vergleichbaren verbandseigenen Einrichtungen sind Gruppenveranstaltungen und -angebote für Minderjährige und die Aufnahme von Gruppen Minderjähriger jetzt bis zu einer Gruppengröße von 50 Personen zulässig. Werkstätten und Tagesförderstätten für behinderte Menschen können wieder alle vorhandenen Plätze zur Verfügung stellen

Kinderbetreuung: In der privaten Kinderbetreuung dürfen künftig bis zu fünf „fremde“ Kinder betreut werden – zusätzlich zu den eigenen Kindern der betreuenden Person. Bisher betrug die Obergrenze fünf Kinder einschließlich der eigenen.

Das Beherbergungsverbot für Personen aus dem Landkreis Gütersloh ist aufgehoben. Hotelbetten, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen somit Gästen aus dem betreffenden Landkreis wieder zur Verfügung gestellt werden.

Restaurants dürfen ihren Gästen Buffets auch wieder mit Selbstbedienung anbieten.

Sofern die Kontaktdaten dokumentiert werden, ist der Kontaktsport in einer Gruppe bis 30 Personen möglich, das heißt auch Spiele gegeneinander – eine feste Kleingruppe ist hierfür nicht mehr notwendig. Möglich sind damit beispielsweise Testspiele beim Fußball in der Saisonvorbereitung.

Bei allen jetzt wieder zulässigen Aktivitäten, gelten immer die Regeln zu Abstand, Mund-Nasenbedeckung, Hygiene und Dokumentationspflichten.

Es gibt weiterhin Anrufe bei der Hotline des Landkreises zu den Verfügungen und Verordnungen. Dabei geht es um Fragen zu der Öffnung von bestimmten Betrieben, den Abstandregeln und ähnlichem. Die Hotline ist ab sofort montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr und mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr unter 05141/916-5070 erreichbar. Der Landkreis Celle bittet darum, diese Nummer auch älteren Mitbürgern mitzuteilen, die Fragen, aber keinen Internetzugang haben. Es gibt dazu auch einen Katalog mit oft gestellten Fragen und Antworten (FAQ). Diesen können Sie hier einsehen: https://www.landkreis-celle.de/index.php?id=210

lkc

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