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X-Anbieter: Günstiger Preis, hohes Risiko – Reisebuchung kann teuer werden

NIEDERSACHSEN. Flüge und Hotels zu tagesaktuellen Preisen: „X-Anbieter“ bekannter Reiseveranstalter locken mit besonders günstigen Angeboten. Was vielen jedoch nicht bewusst ist: Ändern sich die Reisepläne, kann es richtig teuer werden. Stornogebühren ab 30 oder 40 Prozent sind keine Seltenheit. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, worauf Kunden achten sollten.

Nahezu alle großen Reiseveranstalter bieten inzwischen Dynamic Packaging an. Die „X-Reisen“ – etwa von „XDERTOUR“, „alltours-x“ oder „X-TUI“ – sind online und im Reisebüro buchbar. Der Unterschied zu einer normalen Pauschalreise: Flug- und Hotelkapazitäten werden nicht vorgehalten, sondern tagesaktuell angefragt. So sind tatsächlich Schnäppchen möglich – jedoch nicht ohne Risiko. „Wer seine Buchung ändern oder stornieren möchte, wird meist ordentlich zur Kasse gebeten“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Schon bei einer frühzeitigen Absage werden oft 30 oder 40 Prozent des Reisepreises fällig.“

Ein Satz mit X:
Besonders ärgerlich: Vielen Kunden ist gar nicht bewusst, dass sie bei einem X-Anbieter buchen. Aufgrund der günstigen Preise werden X-Reisen bei der Online-Suche oft als erste angezeigt. Wer nicht genau hinschaut, bemerkt den Unterschied nicht. „Oft fällt Verbrauchern erst im Nachhinein das ‚X‘ oder Zusätze wie ‚dynamisch‘ im Namen des ihnen bekannten Veranstalters auf“, sagt Preuschoff. Kunden sollten sich vorab daher immer die Vertragsbedingungen – insbesondere die Höhe der Anzahlung und Stornokosten – ansehen. „Hier werden die Unterschiede meist deutlich“, so Preuschoff.

Stornokosten – Pauschalen teils nicht zulässig:
Da Anbieter beim Dynamic Packaging keine Tarife mit Airlines aushandeln, sind Flüge in der Regel nicht stornierbar. Diese Kosten rechnen sie in die Stornogebühren ein, die meist als Pauschalen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu finden sind. Obwohl sich der Bundesgerichtshof bereits mit solchen Klauseln befasst hat, werden noch immer zu hohe Pauschalen verlangt. Besonders dreist: Einige Anbieter behalten sich vor, entweder die Pauschale zu fordern oder ihren Schaden konkret zu berechnen – je nachdem, was für sie besser ist. „Ein solches Vorgehen ist unserer Ansicht nach nicht zulässig“, erklärt die Rechtsexpertin. Auch ist es nach Auffassung der Verbraucherzentrale nicht erlaubt, eine Pauschale zu verlangen und zusätzlich die Flugkosten.

Doch selbst bei unzulässigen Klauseln kann es für Verbraucher schwer werden, ihr Recht durchzusetzen. „Die Erfahrungen der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass Verbraucher einmal gezahltes Geld oft nicht so leicht zurückbekommen. Vor der Buchung sollten sie Vor- und Nachteile des Dynamic Packaging daher unbedingt abwägen“, rät Preuschoff.

Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Videochat.

PR

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