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Klage gegen die geplante Kalihaldendeponie in Wathlingen – Bürgerinitiative bleibt auf jeden Fall unabhängig!

WATHLINGEN. Die Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen kämpft seit Jahren gegen die geplante Kalihaldenabdeckung in Wathlingen mittels riesiger Mengen schadstoffbelasteter Abfälle und für die Beseitigung der Halde. Im Falle einer Genehmigung durch das Landesbergamt (LBEG) beabsichtigt die BI eine Klage gegen die faktische Deponie.

„Die Kalihalde besteht überwiegend aus salzhaltigen Fabrikrückständen aus der Kaliproduktion und verschmutzt erwiesenermaßen laufend das Grundwasser“, sagt der Vorsitzende der BI, Holger Müller. „Der Gutachter des Landkreises Celle, Herr Professor König, hat gerade festgestellt, dass die Abdeckung keinen Nutzen bringt und laufend eine  Auflösung der Haldenbasis sowie eine Grundwasserversalzung stattfindet“, so Müller weiter. „Das Ergebnis bestätigt unsere Erkenntnisse. Damit wird gegen Bodenschutz- und Wasserrecht verstoßen – geltendes Recht muss aber angewendet werden. Da kann es keine Kompromisse geben!“ Nach Überzeugung der BI lässt sich der vorliegende, von der Halde verursachte, Umweltschaden, nur durch die Beseitigung der Halde aufhalten.

Die Bürgerinitiative Umwelt nimmt eine kürzlich veröffentlichte Pressemitteilung der SPD Nienhagen/Wathlingen zum Anlass, darzustellen, wer überhaupt und mit welchen finanziellen Mitteln klagen kann.

Grundsätzlich könnten in diesem Planfeststellungsverfahren alle anerkannten Naturschutzverbände, beispielsweise BUND und NABU, umfassend Klage erheben. Nach Kenntnis der Bürgerinitiative Umwelt würde im Falle einer Genehmigung der Haldenabdeckung aber allein die BI klagen. „Wir würden das im Namen des Landesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) tun, müssten dafür aber auch die gesamten Kosten tragen“, sagt Achim Bartsch, ebenfalls von der BI.

Die Gemeinden können sich gerichtlich nurwehren, wenn sie in ihren Belangen oder Aufgaben betroffen sind. Im Fall von Samtgemeinde und Gemeinde Wathlingen ist das im Wesentlichen die sogenannte Planungshoheit, also aufgrund bestehender Flächennutzungs- oder Bebauungspläne. „Deshalb wäre es schon seit Jahren sinnvoll, den Flächennutzungsplan für den Bereich der Halde zugunsten einer Nutzung für die Natur zu ändern. Damit hätten Samtgemeinde und Gemeinde einen triftigen Grund, die Beseitigung der Altlast zu fordern. Das ergibt sich aus den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts vom 17. Juli 2007 und des Oberverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 2008 zur Flutung des ehemaligen Bergwerkes“, erklärt Bartsch. „Die Gemeinde Wathlingen könnte sich darüber hinaus gegen eine Inanspruchnahme ihrer Grundstücke für die Haldendeponie selbst und für den Sickerwassertransport von der Deponie in die Fuhse wehren.“

„Für eine Klage der Bürgerinitiative kommen die finanziellen Mittel aus den Beiträgen der Mitglieder und aus Spenden, für die wir sehr dankbar sind“, erläutert Klaus Angermann, der sich in der BI seit ihrer Gründung um die Finanzen kümmert. „Damit haben wir bisher schon die Beratung und Unterstützung durch unseren Rechtsanwalt finanzieren können. Die BUND Kreisgruppe Celle hat uns sehr geholfen, indem sie die Kosten für das Gutachten unseres Geologen übernommen hat.“

Müller weist darauf hin, dass die BI darüber hinaus bestrebt ist, die Kosten gering zu halten. „Dafür investieren wir sehr viel Freizeit. Viele Stellungnahmen, Anträge und natürlich Recherchen machen wir selbst.“

Nun hat der Sprecher der SPD Fraktionen im Wathlinger Boten vom 18. Juli erklärt, „Die Räte von Samtgemeinde Wathlingen und von Nienhagen haben schon im Juni 2019 beschlossen, die BI in einem Klageverfahren (im Zusammenhang mit dem Vorhaben der K+S AG zur Abdeckung der Halde Niedersachsen in Wathlingen) mit geologischen, hydrologischen oder Rechtsgutachten zu unterstützen, soweit sie „den Interessen unserer Gemeinden dienlich und „unseren Rechtsanwälten erfolgversprechend“ erscheinen.“

„Tatsächlich ergibt sich aus den Beschlüssen des Samtgemeinderates vom 19.06.2019 und des Gemeinderates Nienhagen vom 26.06.2019 nur eine „Beteiligung an den Kosten für Klagen Dritter“ bzw. „ein Klagebeitritt zu Klagen anderer Klageberechtigter“, sagt Achim Bartsch.Letztendlich entscheiden dann die Verwaltungsausschüsse. Adressaten der angeblichen Unterstützung für die Bürgerinitiative sind also in Wirklichkeit „Dritte“ bzw. „andere Klageberechtigte“. Das können grundsätzlich alle möglichen sein. Die Unterstützung ist in der Höhe unbestimmt, an Bedingungen geknüpft und steht unter Vorbehalt. Darüber hinaus gibt es keinerlei konkrete Informationen oder gar Zusagen.“

Alle drei ärgern sich, „dass SPD und CDU, die in den Räten und damit auch in den Verwaltungsausschüssen zusammen die Mehrheit besitzen, sich bis heute nicht ein einziges Mal unmissverständlich gegen die Haldenabdeckung und für eine Beseitigung der Halde, also für den konsequenten Schutz von Menschen und Umwelt ausgesprochen haben. Verbal geäußerte Kritik an der Haldenabdeckung bleibt vage und wird nicht in Taten umgesetzt.“

Deshalb will sich die Bürgerinitiative auch weiterhin auf ihre eigenen und die Kräfte engagierter Bürger verlassen. „Vor allem bleiben wir unabhängig!“ bekräftigen Müller, Bartsch und Angermann. Eine bildliche und textliche Darstellung der Situation unter der Halde auf der Basis ihrer Erkenntnisse und eine Auswahl an Defiziten der Antragsunterlagen von K+S hat die Bürgerinitiative unter www.biuw.de bereit gestellt.

PR

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