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15-Jähriger in Celle auf offene Straße getötet – Staatsanwaltschaft Lüneburg stellt Antrag im Sicherungsverfahren

  • Celle

CELLE. In dem Fall des Anfang April in Celle getöteten 15-jährigen Jugendlichen hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg – Zweigstelle Celle – beim Schwurgericht des Landgerichts Lüneburg einen Antrag auf Durchführung des Sicherungsverfahrens mit dem Ziel einer Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus gestellt.

Dem 30-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zustand nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit am Abend des 07.04.2020 mit einem mitgeführten Messer unvermittelt dem auf einem Fahrrad vorbeifahrenden Opfer einen Stich von vorne in die Brust versetzt zu haben, wodurch dieses aufgrund der erheblichen Verletzung wenig später im Krankenhaus verstarb, was der Beschuldigte zumindest billigend in Kauf genommen hatte.

Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als Verbrechen des Totschlags (§ 212 StGB). Der Beschuldigte hat die Tat im Ermittlungsverfahren gestanden und angegeben, sich im Tatzeitpunkt aufgrund eines psychotischten Schubes massiv bedroht gefühlt zu haben.

Nach dem von der Staatsanwaltschaft eingeholten psychiatrischen Gutachten sei zur Tatzeit bei dem Beschuldigten von einer erheblich eingeschränkten bzw. einer nicht ausschließbar aufgehobenen Steuerungsfähigkeit aufgrund einer psychotischen Störung im Zusammenhang mit einem Suchtmittelkonsum auszugehen, wobei die vermehrte Gefahr erneuter gewaltgetragener Übergriffe bestehe.

Ein ausländerfeindliches oder rechtsextremes Motiv, das der Beschuldigte bestreitet, konnte nach den Ermittlungen nicht festgestellt werden. Die polizeilichen Untersuchungen des persönlichen Umfelds des Beschuldigten sowie die Auswertung seiner Social Media Accounts haben dafür keine Anhaltpunkte ergeben.

Die in Auftrag gegebenen toxikologischen Gutachten ergaben den Nachweis für einen Cannabis-, Amphetamin- und Kokainkonsum des Beschuldigten. Das Landgericht Lüneburg hat nunmehr über die Zulassung der Antragsschrift und Eröffnung des Sicherungsverfahrens zu entscheiden.

PR

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