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Bundesrat macht Weg frei für Ausweisung der „Roten Gebiete“ – Ministerin Otte-Kinast sieht Verursacherprinzip nun deutlich stärker berücksichtigt

HANNOVER/BERLIN. Der Bundesrat hat heute (Freitag) die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) beschlossen. Damit ist auch für Niedersachsen der Weg frei für die Ausweisung der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete. Die Landesregierung hat der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift im Bundesrat zugestimmt.

Aus Sicht Niedersachsens besonders unterstützenswert ist die nun in der AVV vorgenommene Berücksichtigung der Emissionsdaten als ein Teilschritt zur Ausweisung nitratsensibler Gebiete. „Damit können alle Bundesländer die Gebietsausweisung deutlich stärker am Verursacherprinzip ausrichten“, so Otte-Kinast. „Ich bin davon überzeugt, dass diese Vorgehensweise im Interesse aller ist: der Landwirtschaft, der Wasserwirtschaft und der Verbraucher.“ Diesem von Niedersachsen schon lange eingeforderten Ansatz solle bei der Neuausweisung der nitratsensiblen Gebiete nun Rechnung getragen werden.

Auch hinsichtlich der Eutrophierung (Anreicherung von Nährstoffen in stehenden oder langsam fließenden Gewässern durch natürliche und künstliche Prozesse) von Flüssen und Seen durch Phosphor wird transparent festgelegt, ab wann Einträge aus landwirtschaftlichen Quellen signifikant werden und ein belastetes Gebiet ausgewiesen werden muss. Charakteristische Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Quellen liegen demnach vor, wenn der Anteil der Phosphoreinträge aus landwirtschaftlichen Quellen am Gesamtphosphoreintrag größer als 20 Prozent ist.

„Es ist wichtig, dass wir jetzt bei der Ausweisung der so genannten roten Gebiete endlich auf die Zielgerade kommen“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies: „und tatsächlich gelingt dies jetzt vor allem mit den auch aus Niedersachsen eingebrachten Forderungen zur Berücksichtigung des Verursacherprinzips. Die EU hat den Druck auf Deutschland schon vor Jahren immer weiter erhöht, mehr als zehn Jahre ist leider nichts Ausreichendes passiert. Umwelt- und Landwirtschaftsministerium haben das jetzt gemeinsam angepackt und dabei immer einen Lösungsweg zwischen Grundwasser- und Naturschutz und den Belangen der Landwirtschaft im Blick gehabt. Es geht nicht nur darum, Strafzahlungen zu vermeiden, es geht um nachhaltige Lösungen.“

Die AVV GeA soll nach Zeitplan der Bundesregierung noch Ende September in Kraft treten. Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift wird die Landesregierung die so genannten nitratsensiblen Gebiete zügig ausweisen. Für die Binnendifferenzierung in Niedersachsen soll ein dreistufiges Vorgehen mit einer Verschneidung von Immissions- und Emissionskriterien gewählt werden.

Die Ausweisung der belasteten Gebiete soll künftig alle vier Jahre überprüft werden.

Hintergrund:
Mit Urteil vom 21. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof aufgrund der Klage der Europäischen Kommission im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie verstoßen hat (Rechtssache C-543/16). Die Düngeverordnung wurde daher überarbeitet. Die Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung ist am 1. Mai 2020 in Kraft getreten. §13a Absatz 1 Satz 2 der geänderten Düngeverordnung sieht vor, dass die Bundesregierung eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise bei der Ausweisung der betroffenen Gebiete durch die Landesregierungen erlässt.

PR

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