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Beschränkungen für Demonstrationen – Landkreis erlässt Versammlungsbescheide

Landkreis CELLE. Der Landkreis Celle in seiner Eigenschaft als Versammlungsbehörde hat insgesamt sieben Beschränkungsbescheide für die Demonstrationen am Samstag (26.09.2020) in Eschede erlassen. Gemäß Artikel 8 des Grundgesetzes haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Einer Erlaubnis oder Genehmigung zur Ausübung dieses Grund- und Menschenrechtes durch den Landkreis Celle bedarf es daher nicht. Die nun erlassenen Bescheide dienen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. In die rechtliche Bewertung der Beschränkungen sind auch die außerhalb von Versammlungen entstandenen Erkenntnislagen des vergangenen Wochenendes eingeflossen.

Insgesamt wird es sieben Veranstaltungen geben:

Der NPD Landesverband Niedersachsen hat einen Aufzug unter dem Motto „Dorfgemeinschaft statt linker Hetze – Eschede wehrt sich“ angezeigt. Sie soll von 10.30 bis 16 Uhr stattfinden. Fol-gende Route ist vorgesehen: Einmündungsbereich Rebberlaher Straße/ Celler Straße (B 191: Auftaktkundgebung, zurück auf der Rebberlaher Straße bis Einmündung Gartenstraße, Einbie-gen in Gartenstraße und dieser in südwestlicher Rtg. folgen, Einmündungsbereich Gartenstraße/ Celler Straße (B 191): Zwischenkundgebung, zurück auf Gartenstraße Richtung Rebberlaher Straße, Abbiegen auf Rebberlaher Straße und dieser bis Kantstraße folgen, Einbiegen in Kantstraße und dieser bis Königsberger Straße folgen, Einmündungsbereich Königsberger Straße/ Celler Straße (B 191): Zwischenkundgebung oder Abschlusskundgebung. Sofern dort nur eine Zwischenkundgebung stattfindet, geht es wie folgt weiter: zurück auf der Königsberger Straße bis Neue Straße, Einbiegen in Neue Straße und dieser in Rtg. Stettiner Straße folgen, Einbiegen in Stettiner Straße und dieser bis Celler Straße (B 191) folgen, Einmündungsbereich Stettiner Straße/ Celler Straße (B 191): Abschlusskundgebung.

Das Celler Forum gegen Gewalt & Rechtsextremismus hat einen Aufzug unter dem Motto „Ge-meinsam gegen die Nazitreffen in Eschede“ angezeigt. Laut der Anmeldung ist diese von 13 Uhr bis etwa 18:00 Uhr geplant. Folgende Route ist vorgesehen: vom Bahnhof Eschede – Rondell Nordseite: Auftaktkundgebung, von dort zur L 281, über L 281 zur Kreuzung „Am Dorn-busch/ L 281/ Zum Finkenberg“, dort Einbiegen in den Weg „Zum Finkenberg“, diesem folgen bis etwa 150 m hinter das Anwesen des NPD-Landesverbandes Niedersachsen, dort: Zwischen-kundgebung, zurück auf dem Weg „Zum Finkenberg“ zur Kreuzung „Am Dornbusch/ L 281/ Zum Finkenberg“, dort: Zwischenkundgebung, dann über die L 281 zurück zum Bahnhof Eschede – Rondell Nordseite: Abschlusskundgebung

Ab 12.30 Uhr hat „DIE PARTEI“, eine Standkundgebung an der Kreuzung „Am Dornbusch/ L 281/ Zum Finkenberg“ sowie das bereits in der CZ thematisierte Drachenfest auf dem Weg „Am Dornbusch“ angezeigt.

Das Bündnis gegen Rechtsextremismus hat einen Aufzug unter dem Motto „Demokratie schützen – Eschede gegen Rechts“ angezeigt. Laut der Anmeldung ist diese von 12 Uhr bis etwa 14:30 Uhr geplant. Folgende Route ist vorgesehen: Am Marktplatz (an der Bahnhofstraße): Auftaktkundgebung (12 Uhr), Bahnhofstraße Richtung Bahnhof folgen, am Bahnhof: Zwischenkun-dgebung (13 Uhr bis 14 Uhr), weiter durch die Bahnhofsunterführung zum Nordrondell, dort Zu-sammentreffen mit der Versammlung des Celler Forums, vom Rondell aus zur L 281, der L 281 in westlicher Richtung folgen bis zur Kreuzung „Am Finkenberg/ Zum Dornenbusch/ L 281″, dort: Abschlusskundgebung.

Weiter hat das Bündnis gegen Rechtsextremismus drei jeweils etwa halbstündige Mahnwachen entlang der Aufzugsroute der NPD angezeigt:

Mahnwache auf dem Rathausvorplatz ab 10:30 Uhr
Mahnwache auf der Rebberlaher Straße westlich der Einmündung Kantstraße ab 11 Uhr
Mahnwache auf der Breslauer Straße/ Königsberger Straße ab 12 Uhr

Unter anderem folgende Beschränkungen gelten für alle Versammlungen:

Musikdarbietungen im Rahmen einer Versammlung dürfen nicht zu einer dauerhaften und unangemessen lauten Beschallung von unbeteiligten Dritten sowie der Anwohner führen. Der Grenz-wert liegt bei 90 Dezibel.

Rettungs-, Notarzt-, Polizei- und Feuerwehrfahrzeugen im Einsatz ist situationsbedingt Platz zu schaffen, sodass keine Beeinträchtigungen im Einsatzablauf auftreten.

Die Regeln zum Infektionsschutz müssen beachtet werden. Das bedeutet, dass der zwischen Personen Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden muss, sofern es um Personen von mehr als zwei Hausständen geht. Außerdem muss zu Rednern ein Abstand von mindestens 5 Metern eingehalten und eine Mund-Nase-Bedeckung während des sich fortbewegenden Teiles der Ver-sammlung getragen werden, sofern das Abstandsgebot von 1,5 m dauerhaft unterschritten wird oder keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.

Für die Aufzüge gilt zusätzlich: Die Verwendung bengalischer Feuer der Kategorie T 1 (oder höher) im Rahmen einer Versammlung sind untersagt.

lkc

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