CELLE. Am Samstag kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspaktion Celle einen Rollerfahrer in der Leuschnerstraße. Während der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Bei dem Roller handelte es sich um ein führerscheinpflichtiges Kleinkraftrad. Der Fahrzeugführer konnte lediglich eine Prüfbescheinigung vorweisen. Den 22-jährigen Celler erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
ots
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