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Zoff in Bergen: Pressemitteilung der Stadt Bergen auf die Erklärung der CDU-Fraktion vom 29.09.

  • Bergen

BERGEN. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergen hat gestern eine Pressemitteilung herausgegeben, in der der Verwaltung Vorwürfe gemacht werden, u.a. dass die Bürgermeisterin durch eine Klage gegen die CDU-Fraktion die Meinungsfreiheit und das Ehrenamt angreife und dass sie sich weigere, auf ihrem Bürgermeister-Blog die Kommentarfunktion einzuschalten.

Zu den Vorwürfen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

„Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergen hat am 26. Mai 2020 einen Bürgerbrief an die Haushalte der Stadt verteilen lassen (der Brief hängt dieser Pressemitteilung an). Über die Gestaltung war die Stadt Bergen im Vorfeld nicht informiert. Der Bürgerbrief führte zu Nachfragen bei der Stadt, warum diese Werbung für die CDU mache. Dieser irreführende Eindruck entstand einerseits durch die eng an das Corporate-Design der Stadt Bergen angelehnte Gestaltung des Briefes und andererseits durch ein nicht ausreichendes Impressum.

Als Hauptverwaltungsbeamtin agiert die Bürgermeisterin nicht persönlich, sondern im Namen der Stadt. In dieser Funktion hat sie die Interessen der Stadt zu wahren. Es ist nicht im Interesse der Stadt, wenn Parteien, Firmen oder Privatpersonen in Veröffentlichungen so auftreten, dass der Eindruck erweckt wird, die Inhalte stammten von der Stadt oder seien mit ihr abgestimmt. Dieser Art des öffentlichen Auftretens ist entgegen zu wirken.

Entsprechend wurde die CDU-Fraktion mit Schreiben vom 17.07.2020 anwaltlich abgemahnt und um eine zukünftige Unterlassung der irreführenden Anlehnung an das Logo der Stadt Bergen gebeten.

Im Schreiben wurde bereits darauf hingewiesen, dass bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung aufgrund bestehender Wiederholungsgefahr mit einer Unterlassungsklage zu rechnen sei. Die CDU-Fraktion hat es durch einen Schriftsatz ihres Prozessbevollmächtigten vom 22.07.2020 abgelehnt, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.

Bei der Abmahnung ging es ausdrücklich nicht um die Inhalte des Bürgerbriefes. Von einem Angriff auf die Meinungsfreiheit kann daher nicht die Rede sein. Auch ein Angriff auf das Ehrenamt liegt nicht vor, da die Partei abgemahnt wurde und nicht einzelne Mitglieder. Auch von beispiellos kann keine Rede sein. Copyright-Verstöße dieser Art werden im sonstigen öffentlichen Leben üblicherweise genau so gehandhabt.

Zum zweiten Vorwurf, dass die Bürgermeisterin die Kommentarfunktion ihres Blogs abgeschaltet habe und sich weigere, diese wieder anzuschalten, stellen wir Folgendes klar:

Das Abschalten der Kommentarfunktion hängt nicht ursächlich mit dem Amtsantritt von Frau Dettmar-Müller zusammen. Im April 2019 wurde die Website der Stadt Bergen grundlegend überarbeitet und auf ein neues Content Management System umgestellt.

In diesem Zuge wurde mit den beteiligten Fachämtern entschieden, dass die Kommentarfunktion nicht mehr implementiert werden sollte. Diese Entscheidung war darin begründet, dass der Betreiber einer Website für die dort publizierten Inhalte rechtlich verantwortlich ist. Kommentare müssen daher stetig auf ihre Angemessenheit und Rechtskonformität überprüft werden. Dies ist bei einer Website im Umfang von über 400 Unterseiten mit einem entsprechenden personellen Aufwand verbunden. Nutzen und Aufwand stehen hier vor dem Hintergrund des verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern in keinem Verhältnis. Auch andere Kommunen verwenden keine Kommentarfunktion.

Frau Dettmar-Müller hat ihr Amt am 01. November 2019 angetreten und die Website ohne Kommentarfunktion von ihrem Vorgänger übernommen. Auch der Bürgermeister-Blog bestand schon vor ihrem Amtsantritt. Ein ursächlicher Zusammenhang besteht demnach nicht. Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit ist durch die Nichtverwendung der Kommentarfunktion nicht gegeben. Die Parteien verfügen über eigene Webpräsenzen und können dort publizieren. Auch die Social-Media Präsenzen der Stadt können zur Meinungsäußerung genutzt werden.

Im Juli dieses Jahres wurde ein Rats-Antrag zur Wiedereinschaltung der Kommentarfunktion von zwei Ratsmitgliedern eingebracht. Dieser wird auf der nächsten Sitzung des Ausschusses für soziale und gesellschaftliche Angelegenheiten beraten und in der Beratungsfolge im Rat abgestimmt.“

PR

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