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Corona-Sonderprogramm des Landes zur Unterstützung von Solo-Selbstständigen in der Kultur

UELZEN/CELLE. Das Land Niedersachsen hat ein neues Corona-Sonderprogramm aufgelegt, um die durch die COVID-19-Pandemie betroffenen Solo-Selbstständigen in der Kultur zu unterstützen. Ziel ist es, die Folgen der Pandemie zu kompensieren und die Kulturszene in Niedersachsen wieder zu vitalisieren. Das Programm gliedert sich in insgesamt vier Förderlinien. Mittel können ab sofort beim Lüneburgischen Landschaftsverband beantragt werden.

Für die Umsetzung der Förderlinien A, B und C ist im Verbandsgebiet – Landkreise Celle, Gifhorn, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen sowie Stadt Wolfsburg – jeweils ausschließlich oder teilweise der Lüneburgische Landschaftsverband zuständig.

Förderlinie A richtet sich an Kulturveranstalter, die Verträge mit Solo-Selbstständigen für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen in allen kulturellen Sparten abschließen. Die Kosten für das Engagement der Solo-Selbstständigen können zu 100 Prozent gefördert werden. Anträge mit Fördersummen von 1.500 bis maximal 30.000 Euro können laufend bis zum 28. Februar 2021 beim Lüneburgischen Landschaftsverband gestellt werden.

Förderlinie B unterstützt Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kultur- oder Bildungsangebot, die für die Durchführung ihrer Angebote Verträge mit Solo-Selbstständigen abschließen. Die aus den Vertragsabschlüssen resultierenden Kosten können zu 60 Prozent gefördert werden. Im Bereich der kulturellen Bildung (z.B. Musik-, Kunstschulen) können Anträge mit Fördersummen von 1.500 bis maximal 30.000 Euro laufend bis zum 28. Februar beim Lüne-burgischen Landschaftsverband gestellt werden.

In der Förderlinie C werden Vorhaben von Solo-Selbstständigen in der Kultur gefördert, die sich in innovativen Projekten künstlerisch mit aktuellen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen auseinandersetzen. Die Projektkosten können zu 90 Prozent gefördert werden. Anträge bis maximal 7.999 Euro können jeweils bis zu den Antragsfristen am 16. November 2020 und am 01. Februar 2021 beim Lüneburgischen Landschaftsverband gestellt werden.

Anträge ab 8.000 Euro bis maximal 30.000 Euro sind dagegen direkt an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu richten (www.mwk.niedersachsen.de). Die Ausschreibung des Förderprogramms, Informationen und Hinweise zu den einzelnen Förderlinien sowie die Antragsformulare können auf der Internetseite des Lüneburgischen Landschaftsverbandes (www.lueneburgischer-landschaftsverband.de) eingesehen und her-untergeladen werden.

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