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Land Niedersachsen erlässt neue Corona-Verordnung – Veränderungen im Öffentlichen Raum, für Feiern, Veranstaltungen und Gastronomie

Landkreis CELLE. Seit Freitag, 23. Oktober, gelten für den Landkreis Celle, sowie für alle anderen Kommunen, Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen neue Regeln für den Umgang mit dem aktuellen Infektionsgeschehen bei Überschreitungen der Inzidenzwerte von 35 und 50 Neuinfizierten auf 100.000 Einwohnende innerhalb von sieben Tagen.

Die vollständige Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 kann unter https://t1p.de/urjy eingesehen werden.

Darin enthalten sind unter anderem folgende Änderungen:

Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel: Ab einem Inzidenzwert von 35 soll jede Person an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Liegt der Inzidenzwert bei über 50 ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an solchen Orten verpflichtend. Der Landkreis Celle stimmt sich hierzu mit den zugehörigen Städten und Gemeinden ab, welche Örtlichkeiten von dieser Regelung betroffen sind und erlässt in der nächsten Woche zusätzlich noch eine Allgemeinverfügung. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass ohnehin eine Maskenpflicht besteht, wenn Mindestabstände nicht nur vorübergehend nicht eingehalten werden können.

Private Zusammenkünfte und Feiern: Sofern, wie aktuell, ein Inzidenzwert von 35 überschritten wird, sind private Zusammenkünfte und Feiern mit bis zu 15 Personen zulässig. Liegt der Inzidenzwert über 50 sind private Zusammenkünfte und Feiern mit bis zu zehn Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet. In beiden Fällen ist die Einhaltung des Abstandsgebots verpflichtend.

Veranstaltungen mit mindestens zeitweise stehendem Publikum (zum Beispiel Spezialmärkte) und sitzendem Publikum: Ab einem Inzidenzwert von 50 sind Veranstaltungen nur noch mit bis zu 100 Personen möglich.

Gastronomie: Ab einem Inzidenzwert von über 35, wie aktuell, beginnt um 23:00 Uhr eine Sperrzeit. Diese endet um 6:00 Uhr. Auf Grund des aktuell diffusen Infektionsgeschehens und des deutlich über 35 liegenden Inzidenzwertes insbesondere im Bereich der Stadt Celle werden vom Landkreis Celle, auch in Ausnahmefällen keine abweichenden Regelungen getroffen. Bei einem Inzidenzwert von 50 ist es Gatronomiebetrieben außerdem unabhängig von der Sperrfrist untersagt, alkoholische Getränke im Außer-Haus-Verkauf abzugeben.

Der Landkreis Celle weist an dieser Stelle darauf hin, dass je nach Inzidenzwert die in der aktuellen Corona-Verordnung festgelegten Maßnahmen automatisch in Kraft treten und es keinerlei weiterer Ankündigung bedarf. Maßgeblich ist der Inzidenzwert , der für den Landkreis Celle vom Landesgesundheitsamt festgestellt wird und der unter https://www.apps.nlga.niedersachsen.de/corona/iframe.php eingesehen werden kann.

Auf Grundlage der neuen Corona-Verordnung hat der Landkreis Celle seine FAQs entsprechend überarbeitet, damit häufig gestellte Fragen leichter beantwortet werden können. Diese sind unter https://t1p.de/kizv verlinkt.

lkc

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