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Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung erweitert – Landkreis erlässt zusätzliche Allgemeinverfügung – Regelung ab 30.10.2020 gültig

Landkreis CELLE. Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage, wird vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt https://www.apps.nlga.niedersachsen.de/corona/iframe.php) mit 51,4 Personen angegeben (Datenstand: 29.10.2020, 9:00).

Angesichts der dynamische Entwicklung der Infektionszahlen, hat der Landkreis Celle als zuständige Infektionsschutzbehörde heute eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen erweitert. In den nachfolgenden Geltungsbereichen hat jede Person eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel zu tragen:

Samstags in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr in der Altstadt der Stadt Celle (Altenceller Torstraße, Hehlentorstraße, Weißer Wall, Westerceller Torstraße, Arno-Schmidt-Platz, Großer Plan, Bergstraße, Kleiner Plan, Mauernstraße, Prinzengasse, Robert-Meyer-Platz, Poststraße, Runde Straße, Brauhausstraße, Stechbahn, Markt, Zöllnerstraße, Am heiligen Kreuz, Piltzergasse, Rabengasse, An der Stadtkirche, Kalandgasse, Kanzleistraße, Schuhstraße, Neue Straße, Brandplatz und Hehlentorstraße)

Bei allen Wochenmärkten, Spezialmärkten, Jahrmärkten, Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen innerhalb des gesamten Kreisgebietes.

Verstöße gegen diese Anordnungen sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet. Auf die sofortige Vollziehbarkeit dieser Allgemeinverfügung wird hingewiesen.

lkc

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