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UNABHÄNGIGE fordern Änderung der Finanzierung von Straßenerneuerungen

  • Celle

CELLE. „Da das Celler Straßennetz von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern gemeinsam genutzt wird, ist es nur gerechter, alle an der Instandhaltung des Straßennetzes zu beteiligen. Da bisherige Vorschläge an den gesetzlichen Vorschriften scheiterten, ist es erforderlich, eine Lenkung dieser Maßnahmen auf kommunaler Ebene durchzuführen“, heißt es in einem Antrag der UNABHÄNGIGEN im Celler Rat. Die Fraktion geht dabei auf die in der öffentlichen Kritik stehende Praxis ein, durch die Anlieger durch Erhebung von Straßenausbeibeiträgen zu einer „Fehlbelastung Einzelner“ kommt.

Kernpunkt des Antrags ist der Vorschlag, die Straßenerneuerungen über den Investitionshaushalt zu finanzieren, jedenfalls zunächst für die kommenden fünf Jahre.  Das müsse dann zu Lasten anderer Maßnahmen gehen. Danach müsse dieses Verfahren neu bewertet werden. Ziel ist es, die Straßenausbausatzung einzuziehen.

Hier ist der Antrag der UNABHÄNGIGEN im Wortlaut:

Stadt Celle

Verwaltung Neues Rathaus

Am Französischen Garten 1

29221 Celle

Dr. Udo Hörstmann

Fraktionsvorsitzender

Celle, den 8. November 2020

Der Rat möge beschließen:

1. Der Rat der Stadt Celle stellt fest,

a. dass die bisherige Art der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zwar gesetzeskonform ist, aber systembedingt zu einer Fehlbelastung der einzelnen Anlieger im Vergleich zur Gesamtheit aller Straßennutzer führt.

b. Da eine Beteiligung der Allgemeinheit an der Erneuerung von Straßen nicht rechtskonform umsetzbar ist, kommt es in der Folge zu einer Fehlbelastung Einzelner.

2. Die städtische Infrastruktur ist zu sichern und zu erhalten.

3. Um den Erhalt der Infrastruktur für die Zukunft zu sichern und die Fehlbelastungen Einzelner zu vermeiden, verpflichtet sich der Rat,

a. zunächst in den Investitionshaushalten der kommenden 5 Jahre jeweils eine mit 1,5 Mio. EUR dotierte Position zur Straßenerneuerung vorzusehen.

b. Die Finanzierung dieser Position erfolgt durch Umschichtung zu Lasten anderer Maßnahmen. Die Verwaltung unterbreitet einen entsprechenden Vorschlag. Der Rat bekennt sich damit ausdrücklich dazu, die Straßenerneuerung nicht durch eine Ausweitung der Investitionen zu finanzieren. Die Allgemeinheit wird an der Erneuerung der Straßen in der Form beteiligt, als das andere Investitionen die zu Lasten der Allgemeinheit gehen, zurückgenommen werden.

c. Eine Ausweitung der Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Straßenerneuerung ist nach aktueller Rechtsprechung des OVG Lüneburg nicht zulässig und ist durch den Rat explizit nicht gewollt.

4. Im laufenden Jahr nicht verausgabte Mittel werden von der Verwaltung in eine Rücklage eingestellt und in den Folgejahren verbaut.

5. Im Gegenzug wird die Straßenausbausatzung der Stadt Celle eingezogen.

6. Nach 5 Jahren erfolgt eine Neubewertung der Situation, insbesondere unter der Frage, ob das verfolgte Ziel, Erhalt der Straßen ohne Belastung Einzelner, erreicht werden konnte. Gelingt dies nicht, müsste über eine neu aufgestellte Beitragssatzung nachgedacht werden.

Begründung

Die aktuelle Vorlage der Verwaltung zu den Straßenausbaubeiträgen (Vorlage 87/20-1) kommt zu dem Ergebnis, die Straßenausbaubeiträge beizubehalten und lediglich die Rahmenbedingungen für deren Erhebung anzupassen sind. Dies ist aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar dargelegt.

Dennoch wird damit das im Antrag unserer Fraktion (Vorlage 409/17) aufgezeigte Ziel, die städtische Infrastruktur zu erhalten und lediglich den Einzelnen nicht finanziell zu belasten, damit nicht erreicht. Da das Celler Straßennetz wird von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern gemeinsam benutzt wird es ist nur gerecht, jeden Teilnehmer am Straßenverkehr am Erhalt des Straßennetzes zu beteiligen.

Es gilt daher nach Alternativen zur Zielerreichung zu suchen. Da ein Verzicht auf Ausbaubeiträge zu Lasten einer Erhöhung der Kreditaufnahmen nach den Ausführungen der Verwaltung nicht in Betracht kommt, bleibt aus Sicht unserer Fraktion nur die Möglichkeit innerhalb des Investitions-programms umzuschichten.

Der Rat muss sich verpflichten und die Bevölkerung muss anerkennen das beides, Erhalt aller geplanten Investitionen und Erneuerung der Straßen, in der finanziellen Lage unserer Stadt nicht finanzierbar ist. Soll das eine erreicht werden, muss an anderer Stelle eingespart werden.

Eben hierzu soll sich der Rat als Vertreter der Allgemeinheit verpflichten, gemeinsam und solidarisch mit den Beschwerden derjenigen umgehen, die sich durch den Entfall anderer Investitionen belastet fühlen. Im Ergebnis kann so erreicht werden, dass es zu keiner Ausweitung der Kreditaufnahmen kommt und der Rechtsprechung des OVG Lüneburg somit entsprochen wird.

Die Verwaltung muss weiter sicherstellen, dass die eingeplanten 1,5 Mio. EUR auch verbaut werden. Dazu legt die Bauverwaltung einen Plan vor der aus dem bestehenden Kataster abgeleitet werden kann. Gelingt die Verausgabung der Mittel ausnahmsweise einmal nicht, so ist der Betrag auf die Folgejahre vorzutragen. Er darf nicht zu Deckung anderer Investitionen zweckentfremdet werden.

Im Gegenzug verzichtet die Verwaltung auf die Erhebung von Ausbaubeiträgen und hebt die entsprechende Satzung auf.

Nach Ablauf von 5 Jahren wird dieser Beschluss evaluiert. Sollten seine Ziele nicht erreicht worden sein, wird eine neue Beitragssatzung erlassen. Davon gehen wir aber heute nicht aus. Da das Celler Straßennetz von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern gemeinsam genutzt wird, ist es nur gerechter, alle an der Instandhaltung des Straßennetzes zu beteiligen. Da bisherige Vorschläge an den gesetzlichen Vorschriften scheiterten, ist es erforderlich, eine Lenkung dieser Maßnahmen auf kommunaler Ebene durchzuführen. Es ist uns bewusst, dass die zusätzliche Belastung für den Haushalt auf diesem Gebiet zu Einsparungen in anderen Bereichen führen muss. Auf der anderen Seite wird aber dadurch mehr Gerechtigkeit für alle Bürger erreicht. Die Gemeinschaft aller muss sparen damit die Straßen funktionieren.

Dieser Beschluss soll mit dem Haushalt 2021 in Kraft treten.

Dr. Udo Hörstmann

Fraktionsvorsitzender“

PR

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