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Stärkung des Ehrenamtes

BERLIN/CELLE. Der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Celle-Uelzen, Henning Otte (CDU), sieht es als wichtiges Signal an, dass der Bundestag diese Woche Ehrenamtliche finanziell weiter entlastet hat „Das Ehrenamt ist eine wesentliche Stütze unserer Gesellschaft, mit dem erst Vereine und Organisationen funktionieren. Sie ist die Basis, die das Land und die Menschen zusammenhält“, ist der Bundestagsabgeordnete der festen Überzeugung.

Henning Otte sehe die nun beschlossenen Maßnahmen als Ausdruck des Respekts vor den ehrenamtlich Engagierten. Deswegen sei die Erhöhung der steuerfreien Pauschalen ein Beitrag, diese Arbeit staatlicherseits anzuerkennen. Mit dem ebenfalls beschlossenen Bürokratieabbau soll die Arbeit zugleich erleichtert werden.

Der Bundestag habe die Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr erhöht. Die letzte Erhöhung fand im Jahr 2012 von 2.100 auf 2.400 Euro statt. Von der Übungsleiterpauschale profitieren nebenberuflich Tätige wie Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Menschen mit vergleichbaren Aufgaben. Darunter fallen auch Übungsleiter in Sportvereinen oder nebenberufliche Dozenten an Volkshochschulen, Fachhochschulen und Universitäten. Neben Steuerfreiheit der Einnahmen sind diese auch nicht sozialversicherungspflichtig.

Die Ehrenamtspauschale wurde von 720 auf 840 Euro im Jahr erhöht, nach einer letzten Anhebung von 500 Euro im Jahr 2012. Davon profitieren in den Vereinen beispielsweise Kassierer, Abteilungsleiter oder der Platzwart. Eine solche Pauschale ermöglicht die Zahlung von pauschalen Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26a EStG ohne Einzelnachweis in Höhe von künftig bis zu 840 Euro pro Jahr, die weder beim Verein noch beim Empfänger zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen führen.

Jetzt wurde nach Aussage von Henning Otte auch die Freigrenze für die Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Betätigung einer gemeinnützigen Organisation auf 45.000 Euro erhöht. Grund dafür ist, dass bei einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die erzielten Einnahmen eines gemeinnützigen Vereins grundsätzlich besteuert werden. Jetzt wurde die Grenze dafür von 35.000 auf 45.000 Euro im Jahr erhöht. Erst wenn dieser Betrag überstiegen wird, fallen Steuern an. Wird die Freigrenze nicht überschritten, sind die gesamten Einnahmen nicht steuerpflichtig.

Mit einer weiteren Neuregelung wird der bürokratische Aufwand reduziert. So soll der vereinfachte Zuwendungsnachweis, der bereits seit dem Jahr 2007 gilt, von derzeitig bis 200 auf bis zu 300 Euro erhöht werden. Bis zu diesem Betrag reicht in der Regel ein Zahlbeleg oder Kontoauszug als Spendennachweis aus.

Darüber hinaus gebe es eine Vielzahl von weiteren Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen: So werde beispielsweise die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleine Körperschaften abgeschafft und die Mittelweitergabe unter gemeinnützigen Organisationen rechtssicher ausgestaltet.

Die Regelungen sollen nach dem entsprechenden Bundesratsbeschluss bereits zum Jahresbeginn 2021 in Kraft treten.

„Das Ehrenamt ist aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Abgesehen von den nun beschlossenen Erleichterungen danke ich allen Menschen, die in ihrer Freizeit einen so großen Dienst für die Allgemeinheit leisten“, so Henning Otte.

PR

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