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Fördervoraussetzungen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ erleichtert – Eventuell erneute Antragstellung erforderlich

  • Celle

CELLE. Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ will die Bundesregierung den Ausbildungsmarkt stützen und es Unternehmen erleichtern, auch unter Pandemiebedingungen ihr Ausbildungsengagement aufrecht zu erhalten und jungen Menschen Ausbildungschancen zu bieten. Die Förderrichtlinien für dieses Programm wurden nun angepasst und die Zugangsvoraussetzungen deutlich erleichtert.

Während bisher ein Ausbildungsverhältnis nur gefördert werden konnte, wenn es frühestens am 1. August 2020 begonnen hatte, wurde dieser Zeitraum nun erweitert: Eine Förderung ist jetzt auch möglich, wenn der Ausbildungsbeginn bereits frühestens am 24. Juni 2020 oder danach lag. Unternehmen, die nach dem Bundesprogramm gefördert werden wollen, müssen erheblich von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sein. Als Nachweis dieser erheblichen Betroffenheit dienen zwei Bedingungen, die beide erfüllt sein müssen und nun ebenfalls erleichtert wurden:

Während für eine Förderung bisher ein Monat Kurzarbeit im 1. Halbjahr 2020 tatsächlich durchgeführt werden musste, reicht es nun, einen Monat Kurzarbeit im Zeitraum von Januar 2020 bis Dezember 2020 durchgeführt zu haben.

Mit dem Umsatzrückgang wurde auch ein weiteres Kriterium der erheblichen Corona-Betroffenheit weiter gefasst: Musste der Umsatzrückgang bisher mindesten 60 % in April und Mai 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten betragen haben, gilt nun, dass der Umsatzrückgang im Zeitraum April bis Dezember 2020 entweder durchschnittlich 50% in zwei zusammenhängenden Monaten betragen haben muss, oder 30% in fünf zusammenhängenden Monaten.

Wichtig: Anträge, die wegen des Nichterfüllens der bisher geltenden Regelungen abgelehnt wurden, werden nicht automatisch von der Arbeitsagentur geprüft, ob es unter den neuen Bedingungen doch zu einer Förderung kommen kann. Unternehmen können aber innerhalb der nächsten drei Monate nach Inkrafttreten der Änderungen am 01.01.2021 einen erneuten Antrag stellen.

Mehr Informationen erhalten Unternehmen bei ihrem persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service oder unter der kostenlosen Service-Telefon-nummer 0800 4 5555 20.

PR

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