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Versicherungsbüros und weitere Einrichtungen dürfen öffnen – Land Niedersachsen passt Auslegung an

Landkreis CELLE. Das Land Niedersachsen hat mit der Nds. Corona-Verordnung die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten umgesetzt. Darin ist unter anderem festgelegt, dass zahlreiche Geschäfte schließen müssen. Darunter waren zunächst auch Versicherungsbüros gefasst. Inzwischen hat das Land seine Auslegung dahingehend konkretisiert, dass Versicherungsbüros als wichtige Einrichtung des periodischen Bedarfs öffenen dürfen. Das gleiche gilt für Telefonshops. Auch Fotostudios dürfen unter Berücksichtigung der Kontaktbeschränkungen für ihre Dienstleistungen öffnen, soweit die Arbeiten nicht körpernah durchgeführt werden.

lkc

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