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Kita- und Schulbetrieb im Lockdown – Diese Regeln gelten ab dem 11. Januar

  • Celle

CELLE. Mit der Entscheidung der Bund-Länder-Gremien den Lockdown für Kitas und Schulen zu verlängern und zu verschärfen, stehen viele Eltern vor der Frage, welche Regeln im Einzelfall gelten. Um hier möglichst schnell für Verlässlichkeit und Transparenz zu sorgen, haben Oberbürgermeister Dr. Jörg Nigge und Sozialdezernentin Susanne McDowell bereits im Vorfeld die wichtigsten Schritte für Celle in die Wege geleitet.

So gestaltet sich die Betreuungs- und Unterrichtssituation für die Kindertagesstätten und Grundschulen in Trägerschaft der Stadt ab Montag, 11. Januar, bis zum Ende des Schulhalbjahres am Freitag, 29. Januar, wie folgt:

Kindertagesstätten

Die Kindertagesstätten sind ab dem nächsten Montag geschlossen. Es wird aber, wie im Frühjahr 2020, eine Notbetreuung angeboten. Nach den Vorgaben des Landes Niedersachsen soll diese für bis zu 50 Prozent der Gruppengröße gelten.

Regeln für die Notbetreuung

Im Rahmen der Notbetreuung werden Kinder aufgenommen, bei denen mindestens ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeiner Bedeutung tätig ist. Dies gilt allerdings auch bei Härtefällen wie drohender Kindeswohlgefährdung, insbesondere bei Alleinerziehenden die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern, drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall. Die Entscheidung, ob ein Härtefall vorliegt, wird individuell getroffen. Eltern wenden sich bitte an ihre jeweilige Kita-Leitung oder aber bei Schwierigkeiten an den Fachdienst Kindertagesstätten der Stadtverwaltung.

Grundschulen

Für die Grundschulen sieht die Landesregierung eine Kombination aus Distanz- und Wechselunterricht sowie eine Notbetreuung vor. Das bedeutet, dass die Schüler von Montag, 11. Januar, bis Freitag, 15. Januar, im Distanzunterricht beschult werden.

Ab Montag, 18. Januar, gilt dann bis Schuljahresende ein Wechselmodel in geteilten Lerngruppen. Hier werden die Schulen auf die Eltern zukommen.

Notbetreuung in Schulen

Für die Kinder der Schuljahrgänge 1 bis 6 wird grundsätzlich zwischen 8 und 13 Uhr eine Notbetreuung angeboten. Die Stadt Celle bemüht sich für ihre Grundschulen derzeit um eine Sicherstellung der Nachmittagsbetreuung in dem Umfang, der dem des Ganztagsschulbetriebs an den einzelnen Schulen entspricht.

Auch für Eltern von Grundschülern gelten die eingangs aufgeführten Regeln für die Notbetreuung analog zu den Kindertagesstätten.

Weiterführende Schulen

Für Abitur- und Abschlussklassen gilt zwischen dem 11. und dem 29. Januar das Wechselmodell. Die Klassen der Sekundarstufe II und der berufsbildenden Schulen, in denen keine Abschlussprüfungen anstehen, sind in der Zeit dem Distanzlernen zugeteilt. Die Schulen kommen auf die Eltern zu.

Erstattung von Elternbeiträgen in den Kindertagesstätten.

Hier sollen die Eltern, die in dieser Zeit bereits genug zu tragen haben, nicht noch weiter belastet werden. Für die Familien, die die Notbetreuung in den Kitas nicht nutzen, wird der Oberbürgermeister der Politik eine Erstattung von Elternbeiträgen und Essengeld vorschlagen. Dies gilt auch für die Einrichtungen in freier Trägerschaft.

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