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Bekanntmachung der Gemeinde Südheide: Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 07. Feburar 2021 ausschließlich als Briefwahl

SÜDHEIDE. Die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Gemeinde Südheide findet als Briefwahl statt. Jede in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person erhält einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Als Tag, an dem die Wahlbriefe spätestens bei der Gemeinde Südheide, Am Markt 3, 29320 Südheide oder Urwaldschneise 1, 29345 Südheide, eingehen müssen, wird der 21. Februar 2021 18 Uhr festgelegt. Der Wähler muss den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Gemeinde Südheide absenden oder dort einwerfen, dass der Wahlbrief dort spätestens 21. Februar 2021 um 18:00 Uhr eingeht.

Begründung:

Aufgrund der anhaltend hohen Neuinfektionen mit dem Corona-Virus und den bestehenden Beschränkungen ist die Durchführung einer Wahl in Wahllokalen sowohl für die Wahlhelfer als auch für die Wähler und Wählerinnen kaum darstellbar. Selbst durch umfangreiche Hygienekonzepte und Maßnahmen zur Senkung des Infektionsrisikos kann eine Ansteckung mit dem Corona-Virus nicht vollständig ausgeschlossen werden. Weitreichende neue Infektionsketten könnten die Folge sein und müssen vermieden werden. Aus diesem Grunde kann die Stimmabgabe der Wähler nicht in Wahllokalen erfolgen und die Anordnung der Briefwahl für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl erforderlich.

Die Verlegung des Tages, an dem die Wahlbriefe bei der Gemeinde Südheide eingehen müssen, auf den 21. Februar 2021 18 Uhr erfolgt vor dem Hintergrund, dass vor dem Versand der Briefwahlunterlagen umfangreiche Arbeiten vorzunehmen sind. Um allen Wählern und Wählerinnen die Möglichkeit einzuräumen, an der Wahl teilnehmen zu können wird deshalb der Tag, an dem die Wahlbriefe eingehen müssen, zwei Wochen nach dem Wahltag bestimmt.

Die Anordnung der Briefwahl erfolgt aufgrund § 52c Abs. 1 Satz 2 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG). Die Bestimmung des Tages, an dem die Wahlbriefe spätestens eingehen müssen, basiert auf § 52c Abs. 3 Sätze 1 und 2 NKWG. 

Die öffentliche Behandlung und Auszählung der Stimmen findet am 21.02.2021 ab 14 Uhr im Bürgerhaus, Hermannsburger Straße 13, 29345 Südheide in Unterlüß statt. Es werden insgesamt drei Briefwahlvorstände eingerichtet.

PR

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