LÜNEBURG. Die Insolvenzantragspflichten für Unternehmen und ihre Sanierungschancen bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung sind die Schwerpunkte eines Webinars der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) am Dienstag, 26. Januar, ab 16 Uhr. Beim „IHKLW-Expertentipp: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht“ stellt Rechtsanwalt Robert Buchalik vor, an welche Voraussetzungen die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht geknüpft ist und wer diese Möglichkeit seit Jahresbeginn überhaupt noch nutzen kann. Die Teilnahme an der Zoom-Veranstaltung ist kostenfrei möglich, eine Anmeldung ist erforderlich unter https://ihklw.de/ExpertentippsJan2021.
Hintergrund ist, dass zum Jahresende 2020 die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen endete. Jetzt soll das sogenannte Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz eine Insolvenzwelle verhindern. Unternehmen, die ihren Gläubigerinnen und Gläubigern eine realistische Sanierungsperspektive aufzeigen können, sollen ihr Sanierungskonzept auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchsetzen können, so der Plan. Welche Voraussetzungen in Not geratene Unternehmen dafür erfüllen müssen und welche Möglichkeiten ihnen eine Insolvenz in Eigenverwaltung bietet, erfahren sie bei dem IHKLW-Webinar. Thematisiert werden außerdem die Haftungsrisiken für die Geschäftsführung während der Coronakrise.
Fragen zu der Veranstaltung beantwortet IHKLW-Rechtsberaterin Sarah Frommberg, Tel. 04131 742 418, sarah.frommberg@ihklw.de.
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