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Schweinepest: Unbedingt Hygiene einhalten – Keine Speisereste in die Natur werfen – Merkblätter auf der Internetseite des Landkreises

Landkreis CELLE. Corona lässt viele Themen in den Hintergrund rücken. Trotzdem sind sie nicht aus der Welt. Die Afrikanische Schweinepest hat Deutschland erreicht, am 10.09.2020 gab es den deutschlandweit ersten ASP-Fall bei einem Wildschweinkadaver in Brandenburg, unweit der deutsch-polnischen Grenze. Mit Stand 1.12.2020 gibt es 193 bestätigte ASP-Fälle bei Wildschweinen. Bei der ASP handelt es um eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft und für diese tödlich ist. Auf den Menschen ist diese Erkrankung nicht übertragbar. Selbst der Verzehr infizierten Schweinefleisches birgt kein gesundheitliches Risiko.

Der Landkreis Celle hat zur Vorbereitung auf einen möglichen Ausbruch im vergangenen Jahr an einer Übung teilgenommen, in dem das Handeln im Fall eines Auftretens durchgespielt wurde. Umso wichtiger ist aber die Vorsorge, um einen Viruseintrag in die Schwarzwildpopulation und die Hausschweinebestände zu verhindern. So können zum Beispiel unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant (zum Beispiel nicht erhitzte Lebensmittel wie Mettwurst oder Rohschinken) ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Dementsprechend sind Lebensmittel, insbesondere solche, die Schweinefleisch enthalten, unbedingt so zu entsorgen, dass (Wild-) Schweine damit nicht in Kontakt kommen können.

Auch von Kadavern infizierter Wildschweine geht eine hohe Ansteckungsgefahr für andere Wildschweine aus. Hier können Jäger durch die Beteiligung am Überwachungsprogramm (Monitoring) mithelfen, die ASP frühzeitig zu erkennen, indem sie Fallwild (auch Unfallwild und auffälliges erlegtes Schwarzwild) im Veterinäramt melden und entsprechend beproben. Dafür wurden entsprechende Tupfer unter anderem auf der Hegeschau in Bergen verteilt. Die Tupfer sind aber auch im Veterinäramt und gegebenenfalls bei den Abgabestellen für Trichinenproben erhältlich. Allein dieses Jahr wurden im Landkreis Celle über 419 Proben mit negativem Ergebnis untersucht.

Derzeit sind noch keine Bestände von Hausschweinen in Deutschland von der ASP betroffen. Um hier eine Einschleppung zu verhindern, ist das strikte Einhalten der entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt erforderlich. Unter anderem müssen Futter und Einstreu vor Wildschweinen sicher geschützt gelagert werden. Schweine dürfen keinen Kontakt zu Wildschweinen bekommen. Diese grundsätzlichen Anforderungen gelten auch für Kleinsthaltungen.

Weitere Informationen und Merkblätter zur ASP sind auf der Internetseite des Veterinäramtes zu finden: https://www.landkreis-celle.de/kreisverwaltung/veterinaerangelegenheiten-und-verbraucherschutz/tierseuchenbekaempfung/schweinehaltung.html
https://www.landkreis-celle.de/de/kreisverwaltung/veterinaerangelegenheiten-und-verbraucherschutz/tierseuchenbekaempfung/schwarzwild.html

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