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2. Änderung Bebauungsplan Hermannsburg Nr. 5 „Immenhoop/Feldweg

SÜDHEIDE. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Südheide hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 die Aufstellung der 2. Änderung Bebauungsplan Hermannsburg Nr. 5 „Immenhoop/Feldweg beschlossen. Das Plangebiet der 2. Änderung befindet sich südlich der Straße Immenhoop, zwischen der Turnerstraße und dem Gelände der Grundschule. Im südlichen Bereich wird das Plangebiet durch den Feldweg begrenzt. Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Hermannsburg Nr. 5 „Immenhoop/Feldweg“. Der Geltungsbereich der 2. Änderung ist auf folgender Übersichtskarte dargestellt:

Ziel und Zweck der Planung ist es, die wirtschaftliche Ausnutzbarkeit der Grundstücke im Geltungsbereich zu optimieren, und unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im Plangebiet Möglichkeiten zur maßvollen Nachverdichtung zu schaffen.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 den Entwurf der

2. Änderung des Bebauungsplanes Hermannsburg Nr. 5 „Immenhoop/Feldweg zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Hermannsburg Nr. 5 „Immenhoop/Feldweg sowie die Begründung zum Bebauungsplan werden in der Zeit                                                                                                                                                                                                                                                                 

vom 19.01.2021 bis einschließlich 19.02.2021

auf der Homepage der Gemeinde Südheide unter folgendem Link https://www.gemeinde-suedheide.de/rathaus/aktuelles/bauleitplanung-und-fachplanung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren/ für jedermanns Einsicht bereitgestellt.

Parallel zur Bereitstellung der Unterlagen im Internet, auf der Homepage der Gemeinde Südheide, liegen diese Unterlagen in der Zeit

vom 19.01.2021 bis einschließlich 19.02.2021

in der Gemeindeverwaltung Südheide, Rathaus Hermannsburg, Büro 0.11, Am Markt 3, 29320 Südheide sowie im Rathaus Unterlüß, Büro des Bürgerservices, Urwaldschneise 1, 29345 Südheide während der Sprechzeiten 

Montag bis Freitag                 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Dienstag                                 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag                             14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Eine vorherige Terminvereinbarung, zur Einsichtnahme auch außerhalb dieser genannten Zeiten, ist ebenfalls möglich (Tel.: 05052/6555). Hinweis: Gemeindliche Regelungen zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus, die bei der Einsichtnahme zu beachten sind:

Für die Dauer der coronabedingten Einschränkungen gilt für die Besucher/innen der Rathäuser der Gemeinde in analoger Anwendung der Regelungen der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in der jeweils geltenden Fassung die Verpflichtung zum Tragen einer eigenen geeigneten textilen Mund-Nasen-Bedeckung.

Der allgemeine Publikumsverkehr wird bis auf weiteres dahingehend eingeschränkt, dass je Rathaus zeitgleich zunächst grundsätzlich nicht mehr als 3 Besucher/innen eingelassen werden. Wenn die zugelassene Besucherzahl erreicht ist, erhält die nächste Besucherin bzw. der nächste Besucher erst beim Verlassen einer bzw. eines der aktuell im Rathaus anwesenden Besucherin bzw. Besuchers Zutritt zum Rathaus.

Personen, die auf ihren Einlass warten, sind gehalten, die vom Land Niedersachsen vorgegebenen Abstandsregelungen zu beachten. Der Zugang zum Rathaus Hermannsburg wird über das Büro 0.11 geregelt und koordiniert. Besucher/innen werden auf Nachfrage durch das „Schiebefenster“ im Windfang durch eine/n Bedienstete/n des Rathauses eingelassen und an die/den zuständige/n Mitarbeiter/in weiterverwiesen.

Der Zugang zum Rathaus Unterlüß wird durch die Mitarbeiterinnen des Bürgerservices geregelt und koordiniert. Potentielle Besucher/innen machen durch Klingeln am Rathauseingang auf sich aufmerksam und werden durch eine der Bediensteten des Bürgerservices ins Rathauses eingelassen und an die/den zuständige/n Mitarbeiter/in weiterverwiesen.

Während der Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist (19.01.2021 bis einschließlich 19.02.2021) können Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Hermannsburg Nr. 5 „Immenhoop/Feldweg bei der Gemeinde Südheide, OT Hermannsburg, Am Markt 3, 29320 Südheide abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Hermannsburg Nr. 5 „Immenhoop/Feldweg“, als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch, im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt wird. Demgemäß wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes ohne die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufgestellt. Des Weiteren wird von dem Umweltbericht nach § 2a Baugesetzbuch, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch, welche Arten von umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 4 Baugesetzbuch abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Absatz 6 Baugesetzbuch nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

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