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Grüne fragen nach Maßnahmen zum Schutz der Schüler*innen – Landrat Wiswe antwortet

Landkreis CELLE. Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage wird vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA), das für den Landkreis Celle maßgeblich ist, unter https://www.apps.nlga.niedersachsen.de/corona/iframe.php mit 77,6 Personen angegeben (Datenstand: 20.01.2021, 9 Uhr). Sie können den Verlauf auch auf der beigefügten Grafik sehen.

Insgesamt wurden seit gestern 45 Neuinfektionen festgestellt. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie im März 2020 Erkrankten liegt bei 2202. Der Landkreis hat am 4. Januar 2021 mit dem Impfen gegen das Sars-CoV-2-Virus begonnen. Bis heute wurden 2242 Menschen geimpft.

Aktuell sind mit dem Corona-Virus im Landkreis Celle 225 Personen infiziert. Es werden neun Personen im AKH behandelt, drei davon auf der Intensivstation, zwei Personen werden beatmet. Es ist eine weitere Person verstorben, bei der eine Sars-CoV-2-Infektion festgestellt wurde. Es handelt sich dabei um einen 91-jährigen Mann. Weitere Informationen werden aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt.

Hier gibt es eine Übersicht über die Regionen. Die Zahl außerhalb der Klammer gibt die Zahl der insgesamt infizierten Personen, die in der Klammer die davon derzeit aktuell erkrankten Personen an.

Zahlen:
Bergen: 184 (11)
Stadt Celle: 1104 (104)
Eschede: 28 (4)
Faßberg: 62 (6)
Hambühren: 130 (15)
Lohheide: 3 (0)
SG Flotwedel: 104 (9)
SG Lachendorf: 112 (18)
SG Wathlingen: 197 (26)
Südheide: 108 (11)
Wietze: 85 (12)
Winsen: 85 (9)

Derzeit sind 791 Menschen in Quarantäne. Die Quarantänen gehen dabei quer durch alle Bevölkerungsschichten und Altersstufen. Der Landkreis weist deshalb eindringlich darauf hin, dass bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften dringend darauf zu achten ist, dass die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wichtig ist außerdem auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Das Abstandsgebot gilt auch für das eigene Umfeld.

lkc

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