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Landesschülerrat: Die Hauptforderung „Bildung statt Prüfung

NIEDERSACHSEN. Der Niedersächsische Landesschülerrat fordert die generelle Absage aller allgemeinbildenden Abschlussprüfungen im Schuljahr 2020/21. Stattdessen sollte für Abschlussklassen der mittleren Schulabschlüsse das zweite Halbjahr bis zum 25. Juni bzw. das vierte Semester für die Abiturjahrgänge bis zum Freitag, den 11. Juni verlängert werden, um weiteren Kompetenzerwerb zu ermöglichen. Die Abschlussnote sollte zu dem bisher üblichen Anteil aus den Semester- bzw. Halbjahresnoten gebildet werden. Der Anteil, der bisher aus den Noten der Abschlussprüfungen gebildet wird, soll grundsätzlich aus den Semester- bzw. Halbjahresnoten der Prüfungsfächer gebildet werden.

Bildung der Abschlussnote:
Für Schulen in freier Trägerschaft wie beispielsweise Waldorfschulen, wo die Abschlussnote normalerweise ausschließlich durch die Abschlussprüfungen ermittelt wird, muss u.U. ein gesondertes Verfahren zur Notenfindung angewandt werden. Die Nichtschülerprüfungen sollen wie geplant stattfinden. Schüler*innen, die auf die Abschlussprüfungen vertraut hatten, um ihre Abschlussnote zu verbessern, sollen die Möglichkeit dazu durch eine Bewertungsleistung in Form einer freiwilligen mündlichen Nachprüfung erhalten, wie sie unter normalen Bedingungen auch beim Abitur möglich wäre. Alternativ soll auch eine schriftliche Ausarbeitung als Nachprüfungsleistung möglich sein. Des Weiteren sollen Schulen noch nicht geschriebene Vorabiturklausuren stattfinden lassen und so die Erfahrung ganztägiger Klausuren ermöglichen.

Einschränkende Bedingungen:
Diese Forderungen können ausschließlich zeitnah sinnvoll umgesetzt werden. Denn sie richten sich auf eine bessere Ausrichtung des nun startenden zweiten Halbjahres bzw. vierten Semesters, in dem nach diesen Forderungen der Fokus verstärkt auf dem Erlernen neuer Fähigkeiten statt auf der Wiederholung des Alten liegen soll. Eine Kursänderung mitten im Halbjahr wäre nicht zielführend. Deshalb muss dieser Weg spätestens im Februar 2021 eingeschlagen werden, sodass das Verfahren rechtzeitig festgelegt werden kann. Ansonsten wird bereits ein Großteil der Schüler*innen mit den Vorbereitungen für die Prüfungen begonnen haben, sodass eine Absage mehr Schaden als Nutzen brächte.

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