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Der Brexit und die Folgen für Unternehmen – IHK bietet kostenlose Webinare zur Personenfreizügigkeit und Dienstleistungserbringung

LÜNEBURG. Seit dem Brexit und dem Ende des Austrittsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU zum Ende vergangenen Jahres ist Großbritannien endgültig ein Drittland. Das hat weitreichende Folgen für die Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit – und somit auch für Unternehmen. Was zu beachten ist, wenn Arbeitgeber britische Staatsangehörige beschäftigen, wann ein Visum nötig ist und welche Dienstleistungen möglicherweise gar nicht mehr möglich sind, erfahren Unternehmen jetzt bei zwei kostenfreien Webinaren am 23. und 25. Februar. Veranstalter sind die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) sowie die IHKs Oldenburg, Ostfriesland und Papenburg und Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim.

„Wenngleich der Brexit sich negativ auf die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Großbritannien ausgewirkt hat, bleibt Großbritannien ein wichtiger Handelspartner und steht mit einem Ausfuhrvolumen von 6,2 Milliarden Euro im Ranking niedersächsischer Exporte an dritter Stelle“, sagt IHKLW-Präsident Andreas Kirschenmann. „Niedersächsische Unternehmen sind mit 18.000 Mitarbeitern direkt im Vereinigten Königreich vertreten. Trotz der bilateralen Handelsabkommen, auf die sich die EU und Großbritannien Ende vergangenen Jahre geeinigt haben, bleibt die Unsicherheit für Unternehmen angesichts neuer Regeln hoch. Dem wollen wir als IHKLW mit Transparenz entgegensteuern.“

„Brexit – Dienstleistungserbringung im Vereinigten Königreich“ titelt das Webinar am Dienstag, 23. Februar, 15 bis 16.30 Uhr. Experten von Germany Trade & Invest informieren über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen, die als Dienstleister im Vereinigten Königreich tätig sind. Weitere Details zum Programm und die Anmeldemöglichkeit bietet die IHK Oldenburg unter www.ihk-oldenburg.de/brexit-dienstleistungen.

Beim Webinar „Brexit: Briten in Deutschland – Ende der Personenfreizügigkeit?“ am Donnerstag, 25. Februar, geht es von 10 bis 11 Uhr um die aktuellen Regelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine Rechtsanwältin der Fachkanzlei für Arbeitsmigration, Fragomen Global LLP Germany, informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Briten in Deutschland nach dem Brexit und geht auch auf die Themen Entsendung von Mitarbeitenden, Auslandsaufenthalte und Auswirkungen für Familienangehörige ein. Anmeldung über die IHK Oldenburg unter www.ihk-oldenburg.de/brexit-arbeitnehmer.

Beide Webinare werden über das Programm GoToMeeting umgesetzt. Es besteht vorab die Möglichkeit, Fragen einzureichen, die im Webinar aufgegriffen werden. Eine Anmeldung ist erforderlich, da die Anzahl der Plätze begrenzt ist. Die Zugangsdaten erhalten die Teilnehmenden nach erfolgreicher Anmeldung spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn.

Darüber hinaus haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Fragen rund um den Brexit an die IHKLW-Berater Jan-Philipp Pechinger, Tel. 04131 742-125, und Leonardo Csuraji, Tel. 04131 742-127, zu stellen. Informationen gibt es auch auf der IHKLW-Internetseite unter www.ihk-lueneburg.de/brexit.

PR

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