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Nach langem Warten: Überbrückungshilfe III kann endlich beantragt werden

DEUTSCHLAND. Der seit November andauernde Lockdown hat viele Unternehmen stark getroffen. Einzelhandel, Friseure und Friseurinnen sowie die Gastronomie mussten schließen und haben mit starken Umsatzeinbußen zu kämpfen. Auch Soloselbständige haben häufig mit Einbußen zu kämpfen. Um die Folgen zu mildern, erhöht die Überbrückungshilfe III die monatliche Fördersumme auf bis zu 1,5 Mio. Euro und stellt eine Lösung für saisonale Ware bereit. Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware werden als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt. Die Hilfen können rückwirkend ab November und bis Juni 2021 beantragt werden.

„Es freut mich sehr, dass die Gelder, die Finanzminister Olaf Scholz schon vor Wochen freigegeben hat, jetzt endlich auch die betroffenen Unternehmen erreichen werden“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Celle-Uelzen Kirsten Lühmann. „Der Lockdown ist wichtig und notwendig um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Wir müssen allerdings sicherstellen, dass wir den betroffenen Unternehmen unter die Arme greifen. Deshalb haben wir uns als SPD besonders für die Erhöhung der Abschlagszahlungen und für eine Lösung für Saisonware eingesetzt.“

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die im Vergleich zum Vorjahr einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % erlitten haben. Die auf maximal 100.000 € pro Monat erhöhten Abschlagszahlungen können schon ab Mitte Februar ausgeschüttet werden.

„Ich hoffe, dass durch die Erhöhung des Finanzrahmens und durch die Vereinfachung des Beantragungsverfahrens, Unternehmen nun unkomplizierter an die benötigte Hilfe gelangen können. Andernfalls müssen wir hier noch einmal nachschärfen“, so Lühmann weiter.

PR

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