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Impftermine in Priorität 2 begrenzt – Relevante Gruppen werden kontaktiert – Anrufe und Emails derzeit zwecklos

Landkreis CELLE. Derzeit wird der Landkreis mit Anrufen überschüttet von Personen, die sich in der Priorität 2 impfen lassen wollen. Der Landkreis weist deshalb noch einmal dringend drauf hin, dass derzeit nur über 80-Jährige und Personen aus ganz bestimmten Gruppen entsprechend der Coronavirus-Impfverordnung in Paragraf 3 (Schutzimpfungen mit hoher Priorität, Priorität 2) geimpft werden dürfen, und auch nur Personen, die unter 65 Jahre alt sind.

Dazu gehört zum Beispiel das Personal von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Kindertagesstätten, Grundschulen. Diese Gruppen beziehungsweise Einrichtungen werden vom Landkreis kontaktiert, direkt oder über die Gemeinden beziehungsweise Städte. Anrufe beim Landkreis oder Emails sind in diesem Bereich deshalb zwecklos und binden beim Landkreis unnötig Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die für die Organisation der Impfungen dringend gebraucht werden.

Die Terminvergabe für das Impfen von chronisch kranken Patienten hat sich das Land vorbehalten. „Dies ist im höchsten Maßen ärgerlich, weil uns ein Verfahren bereits seit zehn Tagen versprochen wurde und die Menschen dringend darauf warten“, sagte Landrat Klaus Wiswe. Sobald es hier ein Verfahren gibt, wird der Landkreis darüber informieren.

lkc

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