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Ostern in Corona-Zeiten: Verstärkte Polizeipräsenz an Ausflugszielen und zu „Car-Freitag“-Treffen

NIEDERSACHSEN. Das bevorstehende lange Osterwochenende fällt für viele Menschen anders aus als zuletzt gehofft. Auf Grund der Corona-Pandemie gelten die Einschränkungen der Niedersächsische Corona-Verordnung fort. Dies bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger auch über die Ostertage dazu angehalten sind, möglichst wenige soziale Kontakte zu pflegen, die Abstandsregelungen einzuhalten und damit die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Die Polizei Niedersachsen wird auch über Ostern die Schwerpunkteinsätze zur Überwachung und Durchsetzung der Niedersächsischen Corona-Verordnung fortführen. Insbesondere an beliebten Ausflugszielen wie dem Steinhuder Meer, im Harz oder in der Lüneburger Heide, aber auch in städtischen Park- und Grünanlagen wird verstärkt auf die Einhaltung der Corona-Regeln geachtet werden. Dazu werden die eingesetzten Beamtinnen und Beamten beispielsweise per Lautsprecherdurchsagen auf die Einhaltung geltender Regeln hinweisen und, wo erforderlich, notwendige weitere Maßnahmen treffen.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Auch wenn es bereits das zweite Osterfest ist, das wir im Lockdown verbringen müssen: Die Maßnahmen sind weiterhin notwendig, um uns und andere zu schützen. An Feiertagen auf Treffen mit Freunden oder unseren Familien zu verzichten, fällt auch mir persönlich nicht leicht. Dennoch ist Abstand halten weiterhin das Gebot der Stunde. Die niedersächsische Polizei wird auch während der Ostertage präsent sein und konsequent gegen Verstöße vorgehen. Damit das nicht notwendig wird, kann jeder und jede Einzelne von uns einen Beitrag leisten, das Ansammlungsverbot und die teilweise geltenden Ausgangssperren einzuhalten.“

Die Polizei appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die in einzelnen Kommunen, Landkreisen und der Region Hannover aufgrund von Allgemeinverfügungen geltenden Ausgangssperren sowie das Ansammlungsverbot auch über Ostern zwingend einzuhalten. Eine Ansammlung ist gegeben, wenn Personen räumlich zusammenkommen und dabei ein Mindestmaß an sozialer Gemeinsamkeit vorliegt – etwa Spaziergänge oder Picknick, ohne dass sich die Beteiligten hierzu gemeinsam verabredet haben müssen. Das bloße aneinander Vorbeigehen wird hiervon nicht umfasst; Warteschlangen sind ebenfalls keine Ansammlungen.

Sofern die Polizei im Rahmen ihrer Kontrollen oder aufgrund von Hinweisen Ansammlungen antrifft, die unter das Verbot gem. § 2 Absatz 1a der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen fallen, wird sie die betroffenen Personen zunächst auf die Einhaltung der Regelung hinweisen und sie bitten, die Ansammlung zu beenden. In Fällen, in denen erhebliche Verstöße vorliegen oder der polizeilichen Ansprache nicht gefolgt wird, sind Platzverweise, die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren und erforderlichenfalls auch Ingewahrsamnahmen denkbar.

Ergänzend werden zu den Osterfeiertagen insbesondere Hygienekonzepte für das Zusammenkommen zu religiösen Versammlungen und die Regelungen zu Osterfeuern landesweit in die Kontrollen der Polizei einbezogen. Auch der bei Autoliebhabern bekannte „Car-Freitag“ wird im Fokus der Polizei stehen. „Ich bitte Sie dieses Jahr einmal mehr, auf diese Veranstaltung zu verzichten. Nicht nur wegen der Corona-Pandemie, sondern auch wegen der hohen Gefahr, die von illegalen Autorennen für alle Beteiligten ausgeht“, sagt Minister Pistorius.

PR

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